Pornos im Job: kein zwingender Kündigungsgrund

Pornographie, Website, Erotik, Youporn, Pornografie Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat ein interessantes Urteil gefällt und damit die Erstinstanzen bestätigt: Ein Azubi, der bei der Arbeit Pornos im Internet schaut, muss nicht zwingend mit der Kündigung rechnen. mehr...

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