Trump: Das Blocken kritischer Nutzer könnte verfassungswidrig sein
Für US-Präsident Donald Trump ist der Kurznachrichtendienst Twitter das wichtigste Kommunikationsmittel. Wer Kritik äußert oder einen Scherz macht, landet schnell auf der Block-Liste von Trump. Ein juristisches Institut, das sich mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung beschäftigt, ist der Ansicht, dass das verfassungswidrig ist und droht mit Klage.
Laut dem an der Columbia University ansässigen Knight First Amendment Institute, das sich mit der Auslegung des Ersten Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten im digitalen Zeitalter beschäftigt, stellt das einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung dar. Wenn Trump in seiner Funktion als US-Präsident Bürger seines Landes davon ausschließt, mit ihm zu kommunizieren bzw. seine Tweets zu lesen, dann verstößt er damit gegen die Verfassung, so die Rechtsgelehrten.
Die Juristen, die von Trump in einem offenen Brief fordern, Nutzer zu "entblocken", meinen, dass es keine Rolle spiele, dass sein Konto @realdonaldtrump ein privates ist oder besser gesagt war. Als US-Präsident darf Trump keinen ausschließen oder diskriminieren, so das Institut.
Allerdings teilen nicht alle Verfassungsexperten diese Meinung, wie Wired berichtet. Laut Neil Richards, Rechtsprofessor an der Washington University sei es eine "kompliziertere Frage", ob Trumps Twitter-Konto ein "öffentliches Forum" ist und als solches frei zugänglich sein müsse. Das Gesetz sei an dieser Stelle "berühmt dafür, ziemlich konfus zu sein", so Richards.
Dazu komme die Frage, wie @realdonaldtrump zu werten ist, denn schließlich hat das Weiße Haus auch das offizielle präsidiale Konto @POTUS. Trotz der unklaren Rechtslage gibt es Gerichte, die sich auf die Seite von Klägern stellen: In einem vergleichbaren Fall gab ein Gericht in Virginia einem Mann namens Brian Davison Recht, nachdem ein Bezirk einen Facebook-Kommentar von Davison gelöscht hat, dies habe gegen das First Amendment verstoßen.
Kein Nutzer wie jeder andere
An sich kann jeder Twitter nutzen wie er oder sie es will, dazu gehört auch das Blocken von Menschen, mit denen man nicht kommunizieren will oder von denen man belästigt wird. Donald Trump ist aber kein "normaler" Twitter-Nutzer, vor allem weil er eben auch Präsident der Vereinigten Staaten ist.Laut dem an der Columbia University ansässigen Knight First Amendment Institute, das sich mit der Auslegung des Ersten Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten im digitalen Zeitalter beschäftigt, stellt das einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung dar. Wenn Trump in seiner Funktion als US-Präsident Bürger seines Landes davon ausschließt, mit ihm zu kommunizieren bzw. seine Tweets zu lesen, dann verstößt er damit gegen die Verfassung, so die Rechtsgelehrten.
Die Juristen, die von Trump in einem offenen Brief fordern, Nutzer zu "entblocken", meinen, dass es keine Rolle spiele, dass sein Konto @realdonaldtrump ein privates ist oder besser gesagt war. Als US-Präsident darf Trump keinen ausschließen oder diskriminieren, so das Institut.
Allerdings teilen nicht alle Verfassungsexperten diese Meinung, wie Wired berichtet. Laut Neil Richards, Rechtsprofessor an der Washington University sei es eine "kompliziertere Frage", ob Trumps Twitter-Konto ein "öffentliches Forum" ist und als solches frei zugänglich sein müsse. Das Gesetz sei an dieser Stelle "berühmt dafür, ziemlich konfus zu sein", so Richards.
Dazu komme die Frage, wie @realdonaldtrump zu werten ist, denn schließlich hat das Weiße Haus auch das offizielle präsidiale Konto @POTUS. Trotz der unklaren Rechtslage gibt es Gerichte, die sich auf die Seite von Klägern stellen: In einem vergleichbaren Fall gab ein Gericht in Virginia einem Mann namens Brian Davison Recht, nachdem ein Bezirk einen Facebook-Kommentar von Davison gelöscht hat, dies habe gegen das First Amendment verstoßen.
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