Sky-Streamer und sein Helfer vom Gericht gleichermaßen bestraft
Denn parallel lief die Klage auch gegen einen Anbieter von Hardware, in die ein Empfangs-Client für die illegale Streaming-Plattform fest integriert war. Wegen Beihilfe wurde dieser ebenso zum Gesamtschuldner gemacht und muss so in gleichem Maße haften, bis der gesamte Betrag gezahlt wurde. Immerhin sei ihm völlig klar gewesen, dass seine Hardware eine Plattform unterstützt, auf der Inhalte illegal verbreitet wurden, um Geld mit ihnen zu verdienen.
Warnung für Helfer
"Die Verurteilung ist eine Warnung für alle Beteiligten an der illegalen Verbreitung von Sky Inhalten. Im Gegensatz zum Strafrecht haftet jeder Gehilfe auch alleine für den vollen Schaden des Verletzten - unabhängig davon, ob er von dem illegalen Geschäft profitiert hat oder nicht", erklärte Thomas Stahn, der bei Sky Deutschland für Anti-Piraterie-Maßnahmen zuständig ist.Das Urteil ist für das PayTV-Unternehmen insbesondere auch deshalb von Bedeutung, weil es insbesondere technischen Dienstleistern zur Warnung gereicht. In Strafverfahren kommen diese meist wesentlich glimpflicher davon als der eigentliche Täter. Hier aber wurden sie in vollem Umfang mit zur Verantwortung gezogen und es dürfte als gesichert angenommen werden können, dass ein solcher Weg auch in Zukunft Skys erste Wahl sein wird.
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