Datenbanken: Microsoft soll sich an Uni-Forschung bedient haben

Der Software-Konzern Microsoft soll sich schamlos an den Arbeiten der akademischen Forschung bedient haben, um seine Datenbank-Software zu optimieren. Gleiches gilt für Oracle. Die beiden Unternehmen haben daher nun eine Klage aus dem Umfeld der University of Tennessee am Hals. Die Kläger sind genauer gesagt die University of Tennessee Research Foundation (UTRF) sowie Saint Matthew Research (SMR), eine Firma, die die Patente verwaltet, die aus der universitären Forschung entstehen, und diese zu Gunsten der Bildungseinrichtung lizenziert. Das Verfahren ist an einem Bundesbezirksgericht im US-Bundesstaat Tennessee anhängig.

In der Klageschrift wird den beiden Unternehmen vorgeworfen, die bahnbrechenden Arbeiten mehrerer Forscher der Universität in den Bereichen der parallelen Datenverarbeitung und des Designs von High-Performance-Datenbanken in ihren Produkten umsetzen, ohne eine Genehmigung dafür zu besitzen, berichtete das britische Magazin The Register.


Grundlagen aus der DNA-Forschung

Unter anderem geht es um Arbeiten, die der Universitäts-Professor J. Douglas Birdwell gemeinsam mit Kollegen in den späten 1990er Jahren durchführte. Damals standen diese vor der Herausforderung, die Suche in riesigen Mengen von DNA-Sequenzen so zu optimieren, dass mit den gigantischen Datenmengen sinnvoll gearbeitet werden konnte. Die damaligen Strukturen von Datenbanken waren dazu nicht in der Lage und es mussten erst einmal wichtige Grundlagen für die parallele Arbeit in den Datensätzen entwickelt werden.

Die dabei entstandenen Verfahren sind natürlich auch für zahlreiche andere Anwendungen sinnvoll, bei denen mit großen Datenbanken hantiert werden muss. Die erarbeiteten Lösungen resultierten in einer ganzen Reihe von Patenten, die an diverse Unternehmen lizenziert wurden - teilweise auch an Microsoft und Oracle. Die beiden Unternehmen sollen aber längst nicht über alle Rechte auf Methoden verfügen, die sie in ihren Produkten zum Einsatz bringen. Um welchen konkreten Wert es in der Auseinandersetzung gehen soll, ist aktuell noch nicht bekannt.
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