Rückgaberecht darf bei Sex-Toys gern etwas eingeschränkt sein
Entsprechende Siegel sind beispielsweise auch bei Tonträgern oder Software bekannt und zulässig. Dort sollen sie beispielsweise dafür sorgen, dass nicht ständig Produkte gekauft, kopiert und wieder zurückgegeben werden. Bei stofflichen Produkten gibt es solche Schutzvorrichtungen für gewöhnlich nicht oder sie spielen keine Rolle. Bei Sex-Spielzeugen argumentierte die verklagte Firma allerdings damit, dass das Siegel schlicht dem Gesundheitsschutz dient.
Güterabwägung zwischen möglichen Schäden
Das Gericht sah dies als ziemlich überzeugend an. Die Einschränkung des Rückgaberechts, so die Einschätzung der Juristen, führt hier im Endeffekt sogar zu einem höheren Verbraucherschutz als die Möglichkeit einer kompletten Rückgabe. Denn im Zweifelsfall wiegt die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit schwerer als ein kleiner finanzieller Schaden bei einem Käufer, dem das Produkt dann doch nicht zusagt.In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht außerdem fest, dass diese Abwägung unabhängig von der Fragestellung ist, ob die Verbraucher überhaupt erwarten, ein bereits ausgepacktes oder sogar ausprobiertes Sexspielzeug wieder zurückgeben zu können. Im Allgemeinen schlossen sich die Richter somit dem Urteil der ersten Instanz an und wiesen den Berufungsantrag des Klägers als unbegründet zurück.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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