Stiftung Warentest will kontaktloses Bezahlen testen - und scheitert
auf den Zug aufgesprungen und will die Abwicklung an der Kasse schneller und einfacher gestalten. Dafür wird vor den entsprechenden Filialen sogar eigens geworben.
Ein Mitarbeiter der Stiftung Warentest wollte diese Gelegenheit für einen Versuch nutzen - traf an der Kasse des Marktes aber erst einmal auf eine Kassiererin, die schlicht nicht wusste, was sie tun sollte. Erst eine herbeigerufene Kollegin konnte zumindest im Ansatz weiterhelfen. Das Bezahlen klappte allerdings letztlich nicht, weil das Smartphone des Testers - ein iPhone - das Verfahren gar nicht unterstützt: ApplePay ist hierzulande noch nicht eingeführt und ohne den Dienst ist auch die NFC-Funktion der neuen Geräte nutzlos.
Mit verschiedenen Android-Geräten würde es hingegen klappen, wahlweise aber auch mit einer entsprechenden Erweiterung des Telefons durch einen speziellen NFC-Tag, den sich der Nutzer dann aber auf sein womöglich teures und edel gestaltetes Mobiltelefon kleben müsste.
Eine Alternative im Bereich des kontaktlosen Bezahlens stellen Kredit- oder EC-Karten dar, in die ein NFC-Chip integriert ist. Erkennbar ist dies auf einem entsprechenden Funksymbol auf der Karte. Eine solche VISA-Card führte der Tester zwar bei sich, konnte aber auch diese nicht einsetzen, weil Aldi überhaupt noch keine Kreditkarten-Zahlung akzeptiert. Das soll sich demnächst aber ändern. Machbar wäre die Bezahlung hingegen mit einer funkfähigen Girokarte. Doch sind solche bisher noch kaum in der Praxis angekommen.
Doch selbst wenn die technischen Hürden auf allen Ebenen gemeistert sind, heißt dies noch lange nicht, dass der Vorgang an sich wirklich einfacher wird. Denn wenn der Wert des Einkaufs über 25 Euro liegt, muss die Transaktion trotzdem weiter mit einer PIN-Eingabe oder einer Unterschrift autorisiert werden, so dass es letztlich nicht schneller geht, als bei der gewohnten Bezahlung mit der EC-Karte. Eine weitere Hürde, in einer breiten Einführung entsprechender Verfahren in der Praxis, dürfte darin liegen, dass sich die Anbieter die Bereitstellung der Funktionalität teilweise noch im Rahmen einer Jahresgebühr bezahlen lassen.
Bisher bestand das Problem vor allem darin, dass es in der Praxis quasi noch kaum Händler gab, die überhaupt die Möglichkeit einräumten, dass ihre Kunden über das Smartphone bezahlen. Nun jedoch ist mit Aldi Nord einer der großen Discounter
Ein Mitarbeiter der Stiftung Warentest wollte diese Gelegenheit für einen Versuch nutzen - traf an der Kasse des Marktes aber erst einmal auf eine Kassiererin, die schlicht nicht wusste, was sie tun sollte. Erst eine herbeigerufene Kollegin konnte zumindest im Ansatz weiterhelfen. Das Bezahlen klappte allerdings letztlich nicht, weil das Smartphone des Testers - ein iPhone - das Verfahren gar nicht unterstützt: ApplePay ist hierzulande noch nicht eingeführt und ohne den Dienst ist auch die NFC-Funktion der neuen Geräte nutzlos.
Mit verschiedenen Android-Geräten würde es hingegen klappen, wahlweise aber auch mit einer entsprechenden Erweiterung des Telefons durch einen speziellen NFC-Tag, den sich der Nutzer dann aber auf sein womöglich teures und edel gestaltetes Mobiltelefon kleben müsste.
Eine Alternative im Bereich des kontaktlosen Bezahlens stellen Kredit- oder EC-Karten dar, in die ein NFC-Chip integriert ist. Erkennbar ist dies auf einem entsprechenden Funksymbol auf der Karte. Eine solche VISA-Card führte der Tester zwar bei sich, konnte aber auch diese nicht einsetzen, weil Aldi überhaupt noch keine Kreditkarten-Zahlung akzeptiert. Das soll sich demnächst aber ändern. Machbar wäre die Bezahlung hingegen mit einer funkfähigen Girokarte. Doch sind solche bisher noch kaum in der Praxis angekommen.
Doch selbst wenn die technischen Hürden auf allen Ebenen gemeistert sind, heißt dies noch lange nicht, dass der Vorgang an sich wirklich einfacher wird. Denn wenn der Wert des Einkaufs über 25 Euro liegt, muss die Transaktion trotzdem weiter mit einer PIN-Eingabe oder einer Unterschrift autorisiert werden, so dass es letztlich nicht schneller geht, als bei der gewohnten Bezahlung mit der EC-Karte. Eine weitere Hürde, in einer breiten Einführung entsprechender Verfahren in der Praxis, dürfte darin liegen, dass sich die Anbieter die Bereitstellung der Funktionalität teilweise noch im Rahmen einer Jahresgebühr bezahlen lassen.
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