Steve Jobs wird dieser Tage noch einmal vor Gericht aussagen

Der vor drei Jahren verstorbene Apple-Mitbegründer Steve Jobs wird noch einmal als Zeuge vor Gericht aussagen. Eine Stellungnahme zu den verhandelten Vorwürfen wurde einige Zeit vor seinem Tod aufgenommen. Der Rechtsstreit selbst dauert in diesem Fall bereits fast ein Jahrzehnt an.
Dabei geht es um eine Sammelklage von Verbrauchern wegen der DRM-Spezifikationen im iTunes Music Store. Während Apple schon seit Jahren Musik ohne Kopierschutz verkauft und das Unternehmen, insbesondere auch Steve Jobs, einen wesentlichen Anteil daran hatten, dass die Rechteinhaber dies überhaupt gestatteten, sah die Situation vor zehn Jahren noch anders aus. Damals durften die aufstrebenden Download-Plattformen Songs nur anbieten, wenn diese in einen harten DRM-Panzer integriert waren.

Was die Schutzsysteme den Nutzern dann konkret erlaubten, war immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen. Im vorliegenden Fall kritisierten die Verbraucher, dass Musik aus dem iTunes Store sich nur auf Apples iPods, nicht aber auf portablen Playern anderer Hersteller abspielen ließ, berichtete die New York Times. Und auch umgekehrt spielte der iPod keine Songs von anderen Online-Anbietern, da diese meist in Microsofts Audio-Format vorlagen und Apple sich weigerte, dieses zu implementieren. Die Kläger stellten daher eine Forderung von insgesamt 350 Millionen Dollar Schadensersatz an das Unternehmen.

Steve JobsSteve JobsSteve Jobs

Nun könnte man meinen, die Sache wäre klar: Apple konnte aufgrund der Vorgaben der Musikindustrie gar nicht anders handeln. Wie auch schon in anderen Fällen könnte die direkte und nicht gerade diplomatische Art von Steve Jobs zum Problem werden. Denn während die meisten Manager darauf geschult werden, in der schriftlichen Kommunikation möglichst Formulierungen zu verwendenden, die sich nicht nachteilig auswirken, wenn sie eines Tages vielleicht einmal als Beweisstück in einem Prozess dienen sollen, war es Jobs fremd, ein Blatt vor den Mund zu nehmen.

So liegt in dem Verfahren beispielsweise eine E-Mail aus dem Jahr 2003 vor, in der sich Jobs gegenüber anderen Apple-Managern zum bevorstehenden Start des Konkurrenten Music Match äußert. "Wir müssen sicherstellen, dass die Download-Musik von Music Match nach deren Start nicht mit dem iPod genutzt werden kann. Ist das ein Problem?", hieß es darin.

Auch in verschiedenen anderen Fällen hatten die Apple-Anwälte auch über den Tod des Konzernmitbegründers hinaus damit zu tun, die klaren Worte von Jobs in einen Kontext zu stellen, der nicht so negativ für das Unternehmen ausfällt. Das gilt beispielsweise auch für ein wettbewerbsrechtliches Verfahren, in dem es um eine Vereinbarung zwischen verschiedenen IT-Unternehmen ging, sich nicht gegenseitig ständig die Mitarbeiter abzuwerben. Vertreter von Programmierern hatten gegen das Abkommen geklagt, da es den Wettbewerb zwischen den Firmen um gute Fachkräfte einschränkt und damit die Lohnentwicklung für diese bremst.
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