Eine Million WLAN-Hotspots - aber nur die wenigsten frei zugänglich
Eigentlich bräuchte es in Deutschland keinen Mangel an öffentlichen Internet-Zugängen geben. WLAN-Hotspots, die in der Theorie für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, sind ausreichend vorhanden. Durch das Konstrukt der Störerhaftung ist an einen unproblematischen Zugriff aber kaum zu denken.
Rund eine Million Hotspots sind inzwischen landesweit installiert, berichtet der Provider-Branchenverband Eco. Bei den wenigsten ist es allerdings möglich, dass sich die Nutzer einfach mit ihrem Endgerät verbinden und auf das Internet zugreifen können. Statt dessen werden die Anwender erst einmal mit Registrierungs-Verfahren konfrontiert, deren Durchlaufen sich nur lohnt, wenn man den jeweiligen Zugangspunkt länger nutzen will. Aber auch verschiedene andere Hürden stehen einer freien Nutzung im Weg.
Nur bei etwa 15.000 Hotspots ist es derzeit möglich, dass die Anwender sich offen und frei verbinden. Die Quote ist in anderen vergleichbaren Ländern bedeutend höher. Beim Eco führt man dies auf die noch immer bestehende Rechtsunsicherheit durch die weltweit nahezu einmalige sogenannte Störerhaftung zurück. Diese macht den Betreiber von WLAN-Hotspots in den meisten Fällen mitverantwortlich dafür, was die Nutzer des Zugangspunktes online tun. Zahlreiche Besitzer von Cafés und Kneipen erhielten deshalb bereits teure Abmahnungen.
Eine Lösung bestünde darin, das im Telemediengesetz (TMG) vorhandene Haftungsprivileg für Provider auch auf Hotspot-Betreiber auszudehnen. Dieses besagt, dass die Infrastruktur-Anbieter nicht für die Taten der Nutzer zur Verantwortung gezogen werden können. Infografik: WLAN-Nutzung nach Endgerät
Ein solcher Schritt ist seitens der Regierungskoalition grundsätzlich auch vorgesehen - allerdings nur für einen Teil der Betreiber von Hotspots. Insbesondere die zahlreichen kleinen Anbieter wie Privatpersonen oder einzelne Betreiber von Lokalen sollen nicht entlastet werden.
Nur bei etwa 15.000 Hotspots ist es derzeit möglich, dass die Anwender sich offen und frei verbinden. Die Quote ist in anderen vergleichbaren Ländern bedeutend höher. Beim Eco führt man dies auf die noch immer bestehende Rechtsunsicherheit durch die weltweit nahezu einmalige sogenannte Störerhaftung zurück. Diese macht den Betreiber von WLAN-Hotspots in den meisten Fällen mitverantwortlich dafür, was die Nutzer des Zugangspunktes online tun. Zahlreiche Besitzer von Cafés und Kneipen erhielten deshalb bereits teure Abmahnungen.
Eine Lösung bestünde darin, das im Telemediengesetz (TMG) vorhandene Haftungsprivileg für Provider auch auf Hotspot-Betreiber auszudehnen. Dieses besagt, dass die Infrastruktur-Anbieter nicht für die Taten der Nutzer zur Verantwortung gezogen werden können. Infografik: WLAN-Nutzung nach Endgerät
Ein solcher Schritt ist seitens der Regierungskoalition grundsätzlich auch vorgesehen - allerdings nur für einen Teil der Betreiber von Hotspots. Insbesondere die zahlreichen kleinen Anbieter wie Privatpersonen oder einzelne Betreiber von Lokalen sollen nicht entlastet werden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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