Rechtliche Probleme durch "Bezahlschranke" - Bild löscht Beiträge
Wie die immer häufiger eingesetzten Bezahlschranken auf Newsseiten zu presserechtlichen Stolperfallen werden, hat nun Bild am eigenen Leibe zu spüren bekommen: Der Medienanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker hat für den Ex-Landtagsabgeordeten Daniel Mack erreicht, dass Bild einen Anreißertext über Mack so einzeln nicht mehr stehen lassen darf.
Das Problem dabei ist, dass durch den verkürzten Anreißertext häufig ein verschobenes Bild in der Berichterstattung bewirkt wird. Der Anreißertext soll eigentlich kurz und knapp über den Inhalt eines Beitrags informieren und neugierig machen. Die kurzen Zusammenfassungen dienen allerdings beim Einsatz vor Bezahlschranken meist dazu, überspitzt oder einseitig über ein Vorkommnis zu berichten, so dass Leser eher dazu bereit sind, für das Lesen des gesamten Textes Geld hinzulegen.
Wie das Bildblog berichtet, konnte Macks Anwalt Ralf Höcker vor dem Landgericht Köln nun erwirken, dass die zwei Berichte, die bei Bild Plus erschienen waren, offline sind. Dabei geht es zum Teil um das Problem, das die verkürzte Berichterstattung mit sich bringt, aber auch grundlegende Verstöße gegen das Presserecht - denn Bild hatte die Mitteilung von Mack zu den Vorwürfen nicht verarbeitet und mit keinem Wort erwähnt.
"BILD hat sich, wie so oft, nicht an die presserechtlichen Grundsätze der Verdachtsberichterstattung gehalten, sondern unvollständig, vorverurteilend und schlicht falsch berichtet. Der Artikel ist ein Musterbeispiel dafür, wie man eine Nicht-Geschichte künstlich zu einem Skandal-Bericht aufbläst. Und das ist eben nicht nur journalistisch unseriös, sondern auch rechtswidrig", führt Prof. Dr. Höcker auf der Webseite seines Mandanten aus.
Nur Vorwürfe
Im Falle der Berichterstattung um den Ex-Landtagsabgeordeten Daniel Mack und dessen angebliche Schwarzfahrerei bei der Deutschen Bahn Mitte Juli war es nun so, dass der für jeden frei im Internet zugängliche Teil des Bild-Berichts sich nur mit den Vorwürfen gegen Mack beschäftigte, den Fall aber nicht aufklärte. Jeder, der nur diesen kurzen Textschnipsel einsehen kann, musste sich zwangsläufig ein falsches Bild über die Vorkommnisse machen. Nur wer den ganzen Text einsehen kann, bekommt im Normalfall alle verfügbaren Informationen. Allerdings hatte Bild sich in der Berichterstattung über Mack dabei gleich den nächsten presserechtlichen Fauxpas erlaubt.Wie das Bildblog berichtet, konnte Macks Anwalt Ralf Höcker vor dem Landgericht Köln nun erwirken, dass die zwei Berichte, die bei Bild Plus erschienen waren, offline sind. Dabei geht es zum Teil um das Problem, das die verkürzte Berichterstattung mit sich bringt, aber auch grundlegende Verstöße gegen das Presserecht - denn Bild hatte die Mitteilung von Mack zu den Vorwürfen nicht verarbeitet und mit keinem Wort erwähnt.
"BILD hat sich, wie so oft, nicht an die presserechtlichen Grundsätze der Verdachtsberichterstattung gehalten, sondern unvollständig, vorverurteilend und schlicht falsch berichtet. Der Artikel ist ein Musterbeispiel dafür, wie man eine Nicht-Geschichte künstlich zu einem Skandal-Bericht aufbläst. Und das ist eben nicht nur journalistisch unseriös, sondern auch rechtswidrig", führt Prof. Dr. Höcker auf der Webseite seines Mandanten aus.
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