Telefónica kann Rekord-Geldstrafe vor dem EuGH nicht abwenden
Hintergrund der Geschichte ist die Privatisierung der europäischen Telekommunikations-Märkte. Die Infrastruktur verblieb dabei in den Händen der ehemaligen Staatsmonopole, die im Gegenzug verpflichtet wurden, Kapazitäten zu fairen Konditionen an die neu entstehenden Konkurrenten zu vermieten.
Die EU-Kommission wurde aufgrund einer Beschwerde aktiv, die den Zeitraum von 2001 bis 2006 abdeckte. Die Folge war die genannte Geldstrafe - bis dahin die höchste, die gegen einen Telekommunikations-Netzbetreiber verhängt wurde. Die Wettbewerbshüter stimmten dem Beschwerdeführer zu, der der Telefónica vorwarf, viel zu hohe Preise von den Konkurrenten zu verlangen.
Großhandels- = Endkundenpreis
Das Unternehmen hatte diesen Breitband-Verbindungen zu den Endkunden zum gleichen Preis vermietet, den sie auch von den Verbrauchern bei der Bestellung eines Internet-Anschlusses verlangte. Damit wäre es für Wettbewerber nicht einmal möglich gewesen, mit den gleichen Preisen wie der ehemalige Staatskonzern am Markt aufzutreten, ohne Verluste zu machen. Bei solchen Großhandelspreisen wäre es auf dem Markt somit nie zu einem funktionierenden Konkurrenzkampf gekommen. Der EuGH entschied mit seiner nun ergangenen Entscheidung nicht nur, dass die europäische Kartellbehörde mit ihrer Einschätzung im Grundsatz recht hatte, sondern auch, dass die Höhe der Strafe angemessen ist.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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