IPCom scheitert nun auch mit Patentklage gegen Nokia
Der deutsche Patentverwerter IPCom hat in der Berufung im Rechtsstreit mit Nokia eine Niederlage einstecken müssen: Anders als das Landgericht Mannheim kam das Oberlandesgericht Karlsruhe zu dem Urteil, dass das finnische Unternehmen keine Patentverletzung begangen habe.
Das Landgericht Mannheim hatte im Jahr 2012 entschieden, dass die ursprünglich von Bosch entwickelten UMTS-Patente, die der Polizei und Einsatz- sowie Rettungskräften privilegiert Mobilfunkfrequenzen zuteilen, von Nokia ohne entsprechende Lizenzierung genutzt wurden. Die Patentrechte werden mittlerweile nicht mehr von Bosch verwaltet, sondern von der IPCom mit Sitz in München. Das Unternehmen hatte in den vergangenen Jahren einige Klagen gegen große Smartphonehersteller wie Apple, HTC und eben auch Nokia vor deutschen Gerichten eingereicht.
Bei Nokia jedoch entschied die erste Instanz zugunsten der IPCom. Der Fall gegen Nokia war nun die erste Berufungsverhandlung. Die Berufungen gegen die Urteile im Apple- und HTC-Prozess stehen noch aus. Die Unternehmen wollten außerdem das fragliche Patent für ungültig erklären lassen.
Allerdings wird das neue Urteil sicherlich Einfluss auf die weiteren Entscheidungen haben. IPCom hatte im April gegen die Urteile zugunsten Apple und HTC Berufung eingelegt. Wann die Verhandlungen stattfinden werden, ist nicht bekannt. Vielleicht kommen Apple und HTC dem deutsche Patentverwalter auch mit dem Nichtigskeitsantrag zuvor.
Patente in Teilen gültig
Für Apple und HTC waren die Urteile bereits in der ersten Instanz zugunsten der Beschuldigten ausgegangen. Das europäische Patentamt hatte zudem die entsprechenden Patente für gültig befunden, einige Teile dabei aber extra außen vor gelassen. Allerdings waren die Abwandlungen in den Fällen von HTC und Apple als maßgeblich eingestuft worden und es wurden daher von den Gerichten keine Patentrechtsverletzung erkannt.Bei Nokia jedoch entschied die erste Instanz zugunsten der IPCom. Der Fall gegen Nokia war nun die erste Berufungsverhandlung. Die Berufungen gegen die Urteile im Apple- und HTC-Prozess stehen noch aus. Die Unternehmen wollten außerdem das fragliche Patent für ungültig erklären lassen.
Allerdings wird das neue Urteil sicherlich Einfluss auf die weiteren Entscheidungen haben. IPCom hatte im April gegen die Urteile zugunsten Apple und HTC Berufung eingelegt. Wann die Verhandlungen stattfinden werden, ist nicht bekannt. Vielleicht kommen Apple und HTC dem deutsche Patentverwalter auch mit dem Nichtigskeitsantrag zuvor.
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