Bundestag beschließt Mehrwertsteuersenkung für Hörbücher

Der Finanzausschuss im Bundestag hat diverse neue Steuergesetze beschlossen. Darunter fällt eine Änderung in der Besteuerung von Hörbüchern, die viel kritisiert wurde: Für Hörbücher werden künftig nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Der reduzierte Steuersatz betrifft aber nicht Hörspiele und Hörbuch-Downloads. Vorbehaltlich der Abstimmung im Bundesrat am 11. Juli wird das neue Gesetz im kommenden Jahr in Kraft treten. Ab dem 1.1.2015 werden danach für Hörbücher nur 7 Prozent statt wie bislang 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig, ein Hörbuch wird damit so behandelt wie ein gedrucktes Buch.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels zeigt sich erfreut über den Gesetzesbeschluss: "Wir hatten uns in der Vergangenheit immer wieder auch öffentlich für die Angleichung der Steuersätze ausgesprochen. Die große Koalition hat Wort gehalten und ein für uns wichtiges kulturpolitisches Ziel zügig umgesetzt. Das freut uns. Es ist ein gutes Signal und zeigt, dass sich die Bundesregierung jetzt auch auf europäischer Ebene für den reduzierten Mehrwertsteuersatz bei E-Books stark machen wird", sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Unnötige Ausnahmen?

Ebenso wie das gedruckte Buch seien Hörbücher und E-Books Kulturgüter und verdienten diese Unterstützung im Sinne der Leserinnen und Leser. Deshalb gebe es keinen Grund für eine steuerliche Ungleichbehandlung, heißt es weiter. Aber genau diese Ungleichbehandlung ist in Deutschland noch immer gegeben, mahnen die Kritiker.

Die Kritiker - unter anderem die Grünen-Fraktion im Bundestag - messen die Entscheidung mit zweierlei Maß. Gegen die Senkung spreche nichts, für die Ausnahmen Hörspiel und Download aber genauso wenig. Man hätte das Gesetz ohne diese Ausnahmen eher begrüßt.

Da die Entscheidung so für viele Bürger nicht nachvollziehbar sei, werde sich auch die SPD für eine Anpassung bei elektronischen Büchern, Zeitungen und Zeitschriften einsetzen, kündigte der SPD-Bundestagsabgeordnete Siegmund Hermann an.
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