Österreich: Vorratsdatenspeicherung vom Verfassungsgericht gekippt
Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung konnten nun auch in Österreich ihren großen Erfolg verbuchen. Der dortige Verfassungsgerichtshof hat die Gesetze zu der Überwachungsmaßnahme für verfassungswidrig erklärt und mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.
Im Kern beanstandeten die Richter, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Recht auf Privat- und Familienleben, wie es in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist, verstößt. Der Verfassungsgerichtshof wollte sich daher auch gar nicht erst darauf einlassen, dem Gesetzgeber eine Frist zu Nachkorrekturen einzuräumen.
Im nächsten Schritt muss der Bundeskanzler Österreichs die Entscheidung offiziell verkünden, was laut dem Gericht unverzüglich zu erfolgen habe. Von diesem Moment an sind alle Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, die im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung und im Sicherheitspolizeigesetz enthalten sind, außer Kraft gesetzt. Die Überwachungsmaßnahme gibt es dann folglich auch in Österreich nicht mehr.
Laut dem Urteil wurde von den Richtern ein gravierender Eingriff in die Grundrechte festgestellt, der - wenn überhaupt - nur in einem klar umgrenzten Rahmen erfolgen darf. Die Nutzung der Vorratsdaten durch die Behörden ist allerdings viel zu breit gestreut und nicht auf die Verfolgung schwerer Straftaten begrenzt, hieß es.
Ursprünglich wurden die EU-Mitgliedsstaaten mit einer Richtlinie im Jahr 2006 dazu verpflichtet, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Österreich kam dem erst 2012 nach. Inzwischen ist die Richtlinie vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden.
Im nächsten Schritt muss der Bundeskanzler Österreichs die Entscheidung offiziell verkünden, was laut dem Gericht unverzüglich zu erfolgen habe. Von diesem Moment an sind alle Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, die im Telekommunikationsgesetz, in der Strafprozessordnung und im Sicherheitspolizeigesetz enthalten sind, außer Kraft gesetzt. Die Überwachungsmaßnahme gibt es dann folglich auch in Österreich nicht mehr.
Laut dem Urteil wurde von den Richtern ein gravierender Eingriff in die Grundrechte festgestellt, der - wenn überhaupt - nur in einem klar umgrenzten Rahmen erfolgen darf. Die Nutzung der Vorratsdaten durch die Behörden ist allerdings viel zu breit gestreut und nicht auf die Verfolgung schwerer Straftaten begrenzt, hieß es.
Keine Spur von Terrorabwehr
Laut den offiziellen Statistiken wurden die Informationen aus der Vorratsdatenspeicherung so vor allem in Fällen wie Diebstahl, Raub und Drogendelikten eingesetzt. Bei der Einführung der Überwachungsmaßnahme war hingegen stets von Terrorbekämpfung die Rede. Für einen solchen Tatbestand wurden die Daten allerdings nie herangezogen.Ursprünglich wurden die EU-Mitgliedsstaaten mit einer Richtlinie im Jahr 2006 dazu verpflichtet, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Österreich kam dem erst 2012 nach. Inzwischen ist die Richtlinie vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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