Rückschlag für Kim Dotcom, Durchsuchung war legal
Ein neuseeländisches Berufungsgericht hat heute eine Entscheidung aus früherer Instanz einkassiert, wonach das die Durchsuchung von Kim Dotcoms Villa nicht rechtens gewesen war. Es gab für den Megaupload-Gründer aber auch gute Nachrichten.
Kim Dotcom befindet sich seit seiner Verhaftung vor gut zwei Jahren im Kampf mit den neuseeländischen Behörden und Gerichten. Nach vielen Siegen gab es für den gebürtigen Deutschen nun aber eine empfindliche Niederlage: Wie Ars Technica unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, entscheid ein neuseeländisches Gericht, dass der 2012 ausgestellte Durchsuchungsbefehl entgegen der Ansicht der Vorinstanz rechtens gewesen sei.
In erster Instanz hatte das Gericht festgestellt, dass die Dokumente hinsichtlich der Befugnisse bei der Polizei-Aktion gegen Dotcom zu vage gewesen seien und unzureichend die Parameter bei Durchsuchung sowie Beschlagnahmung definiert hätten.
Das wurde nun in der Berufung umgedreht, auch wenn erneut festgestellt wurde, dass der Durchsuchungsbefehl gewisse "Mängel" aufzuweisen hatte. Allerdings kam man nun zur Auffassung, dass diese Defizite nicht schwerwiegend genug waren, um die gesamte behördliche Aktion in Frage zu stellen. Kim Dotcom muss in diesem Zusammenhang auch 60 Prozent der Gerichtskosten für die Berufung der neuseeländischen Regierung tragen.
Doch es lief nicht alles schlecht für den Megaupload-Gründer: Das Berufungsgericht kippte nicht jene Teile der erstinstanzlichen Entscheidung, in der festgestellt worden war, dass die Weitergabe von beschlagnahmten Daten bzw. Kopien davon an das FBI illegal war. Gegenstände wie Handys, USB-Sticks und Computer hätten demnach in Gewahrsam der Behörden verbleiben sollen, bis ein Gericht die weitere Vorgehensweise anordnen kann. An die US-Behörden hätte man die Daten jedenfalls nicht weitergeben dürfen.
In erster Instanz hatte das Gericht festgestellt, dass die Dokumente hinsichtlich der Befugnisse bei der Polizei-Aktion gegen Dotcom zu vage gewesen seien und unzureichend die Parameter bei Durchsuchung sowie Beschlagnahmung definiert hätten.
Das wurde nun in der Berufung umgedreht, auch wenn erneut festgestellt wurde, dass der Durchsuchungsbefehl gewisse "Mängel" aufzuweisen hatte. Allerdings kam man nun zur Auffassung, dass diese Defizite nicht schwerwiegend genug waren, um die gesamte behördliche Aktion in Frage zu stellen. Kim Dotcom muss in diesem Zusammenhang auch 60 Prozent der Gerichtskosten für die Berufung der neuseeländischen Regierung tragen.
Doch es lief nicht alles schlecht für den Megaupload-Gründer: Das Berufungsgericht kippte nicht jene Teile der erstinstanzlichen Entscheidung, in der festgestellt worden war, dass die Weitergabe von beschlagnahmten Daten bzw. Kopien davon an das FBI illegal war. Gegenstände wie Handys, USB-Sticks und Computer hätten demnach in Gewahrsam der Behörden verbleiben sollen, bis ein Gericht die weitere Vorgehensweise anordnen kann. An die US-Behörden hätte man die Daten jedenfalls nicht weitergeben dürfen.
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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