Musik-Charts: Streaming wird nun mit berücksichtigt
Die Musikindustrie reagiert auf das sich verändernde Nutzungsverhalten ihrer Kunden und wird in den Chart-Zusammensetzungen zukünftig auch die Abrufe von Titeln bei den Streaming-Anbietern berücksichtigen.
Was die Offiziellen Deutschen Single-Charts angeht, werden vorerst aber nur jene Streams mitgezählt, auf die über bezahlte Premium-Angebote zugegriffen wurde, teilte das Marktforschungsunternehmen Media Control GfK mit, die die Daten im Auftrag des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI) erhebt.
Neben den bisherigen Kategorien Single-, Longplay-, Compilation- und Genre-Charts werden fortan zudem auch die gesonderten Streaming-Charts in das offizielle Portfolio integriert, hieß es. Zusätzlich zu den Streams der Premium-Kunden finden hier auch werbefinanzierte Streamings eine gleichwertige Berücksichtigung.
"Das Musikstreaming zählt derzeit zu den maßgeblichen Trends der Musiknutzung. Um dieser wachsenden Bedeutung gerecht zu werden und das Musikgeschehen über alle Kanäle und Plattformen hinweg möglichst genau wiederzugeben, schließen wir fortan auch das Streaming in die Wertung der Top 100 Single-Charts mit ein", sagte Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI.
Gezählt werden für die Berechnung der Charts nur Streams ab einer Laufzeit von 31 Sekunden. Da es sich beim Musikstreaming vorrangig um eine trackbasierte Nutzung handele, werde dieser Verbreitungsweg bis auf weiteres auch nur für die Single-Charts herangezogen. Der Abruf kompletter Alben auf den Streaming-Plattformen dürfte also schlicht zu selten sein, als dass sich dies empfehlen würde.
Die Zusammensetzung der Single-Charts soll für die Musikindustrie möglichst den wirtschaftlichen Wert eines Stückes widerspiegeln. Das bedeutet, dass schon jetzt nicht allein die Verkaufszahlen berücksichtigt werden, sondern auch andere Faktoren. Allerdings ist laut den Marktforschern auch der Ausschluss der werbefinanzierten Streams diesem Wertprinzip geschuldet - das bedeutet, dass nur gewertet wird, was sich letztlich mit einem Preis für den Endverbraucher bemessen lässt.
Bei den gesonderten Streaming-Charts, die im wöchentlichen Turnus veröffentlicht werden, finden sich dagegen sowohl bezahlte als auch werbefinanzierte Streamings wieder, wobei hier jeweils nur die Zahl der jeweils gespielten Tracks gezählt wird.
Neben den bisherigen Kategorien Single-, Longplay-, Compilation- und Genre-Charts werden fortan zudem auch die gesonderten Streaming-Charts in das offizielle Portfolio integriert, hieß es. Zusätzlich zu den Streams der Premium-Kunden finden hier auch werbefinanzierte Streamings eine gleichwertige Berücksichtigung.
"Das Musikstreaming zählt derzeit zu den maßgeblichen Trends der Musiknutzung. Um dieser wachsenden Bedeutung gerecht zu werden und das Musikgeschehen über alle Kanäle und Plattformen hinweg möglichst genau wiederzugeben, schließen wir fortan auch das Streaming in die Wertung der Top 100 Single-Charts mit ein", sagte Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI.
Gezählt werden für die Berechnung der Charts nur Streams ab einer Laufzeit von 31 Sekunden. Da es sich beim Musikstreaming vorrangig um eine trackbasierte Nutzung handele, werde dieser Verbreitungsweg bis auf weiteres auch nur für die Single-Charts herangezogen. Der Abruf kompletter Alben auf den Streaming-Plattformen dürfte also schlicht zu selten sein, als dass sich dies empfehlen würde.
Die Zusammensetzung der Single-Charts soll für die Musikindustrie möglichst den wirtschaftlichen Wert eines Stückes widerspiegeln. Das bedeutet, dass schon jetzt nicht allein die Verkaufszahlen berücksichtigt werden, sondern auch andere Faktoren. Allerdings ist laut den Marktforschern auch der Ausschluss der werbefinanzierten Streams diesem Wertprinzip geschuldet - das bedeutet, dass nur gewertet wird, was sich letztlich mit einem Preis für den Endverbraucher bemessen lässt.
Bei den gesonderten Streaming-Charts, die im wöchentlichen Turnus veröffentlicht werden, finden sich dagegen sowohl bezahlte als auch werbefinanzierte Streamings wieder, wobei hier jeweils nur die Zahl der jeweils gespielten Tracks gezählt wird.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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