Fahndung via Facebook soll bundesweit kommen
Auf der in dieser Woche stattfindenden Konferenz der Innenminister der Bundesländer soll auch die verstärkte Nutzung von Facebook und anderen sozialen Netzwerken für Fahndungsaktionen der Polizei auf der Agenda stehen.
Eine entsprechende Empfehlung will Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) auf dem Treffen einbringen. Das berichtete die Neue Osnabrücker Zeitung, die im Vorfeld mit dem Senator gesprochen hat. Dieser war für die Konferenz als Berichterstatter in einer Bund-Länder-Projektgruppe aktiv, in der bereits entsprechende Pilotprojekte durchgeführt wurden und bei denen positive Ergebnisse erzielt werden konnten.
Bei einer Fahndung gehe es für die Polizei darum, möglichst viele Menschen zu erreichen. "Da kommen wir um soziale Netzwerke wie Facebook nicht länger herum", erklärte Neuman gegenüber der Zeitung. Vor allem junge Menschen könnten auf diesem Weg sehr effizient erreicht werden. Neumann zeigte sich daher zuversichtlich, dass die Erfolgsaussichten einer Fahndung deutlich gesteigert werden können, wenn die Polizei hier auch auf Facebook als Plattform setzen kann.
Testläufe mit der Verbreitung von Fahndungsaufrufen via Facebook gab es bisher in Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Aber auch das Bundeskriminalamt hat bereits auf diesen Weg zurückgegriffen, um nach Verdächtigen zu suchen. Eine bundesweite Regelung soll dieses Instrument nun zum Standard in der Polizeiarbeit machen.
Neumans Vorschlag enthält dabei aber auch klare Einschränkungen, wie die Beamten sich das Social Network zunutze machen können. Denn auch hier müssen der Datenschutz und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte Beachtung finden. Dazu gehört es beispielsweise, dass die Polizei weitestmöglich die Kontrolle über die verbreiteten Informationen behält.
Dies bedeutet konkret, dass etwa keine Fotos von Verdächtigen über das Social Network verbreitet werden, sondern lediglich ein Link zum Fahndungsaufruf auf der jeweiligen Polizei-Webseite. So soll möglichst verhindert werden, dass es zu Hetzjagden und Selbstjustiz kommt - womöglich noch gegenüber Beschuldigten, bei denen sich letztlich doch herausstellt, dass sie nicht der Täter sind.
Bei einer Fahndung gehe es für die Polizei darum, möglichst viele Menschen zu erreichen. "Da kommen wir um soziale Netzwerke wie Facebook nicht länger herum", erklärte Neuman gegenüber der Zeitung. Vor allem junge Menschen könnten auf diesem Weg sehr effizient erreicht werden. Neumann zeigte sich daher zuversichtlich, dass die Erfolgsaussichten einer Fahndung deutlich gesteigert werden können, wenn die Polizei hier auch auf Facebook als Plattform setzen kann.
Testläufe mit der Verbreitung von Fahndungsaufrufen via Facebook gab es bisher in Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Aber auch das Bundeskriminalamt hat bereits auf diesen Weg zurückgegriffen, um nach Verdächtigen zu suchen. Eine bundesweite Regelung soll dieses Instrument nun zum Standard in der Polizeiarbeit machen.
Neumans Vorschlag enthält dabei aber auch klare Einschränkungen, wie die Beamten sich das Social Network zunutze machen können. Denn auch hier müssen der Datenschutz und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte Beachtung finden. Dazu gehört es beispielsweise, dass die Polizei weitestmöglich die Kontrolle über die verbreiteten Informationen behält.
Dies bedeutet konkret, dass etwa keine Fotos von Verdächtigen über das Social Network verbreitet werden, sondern lediglich ein Link zum Fahndungsaufruf auf der jeweiligen Polizei-Webseite. So soll möglichst verhindert werden, dass es zu Hetzjagden und Selbstjustiz kommt - womöglich noch gegenüber Beschuldigten, bei denen sich letztlich doch herausstellt, dass sie nicht der Täter sind.
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