Apple trickst mit Angaben zu Geheim-Verfügungen
Der Computer-Hersteller Apple hat nun ebenfalls einen Transparenzbericht vorgelegt, aus dem hervorgehen soll, in welchem Umfang Nutzerdaten von Behörden angefordert und herausgegeben wurden.
Google stellt bereits seit einigen Jahren solche Berichte online und auch Facebook und Microsoft haben inzwischen nachgezogen. Nun ist auch Apple mit von der Partie und überrascht dabei mit einer bisher einmaligen Information: Man habe bisher noch keine Informationsanforderung auf Grundlage des Abschnitts 215 im Patriot Act erhalten und würde sich gegen eine solche auch wehren, hieß es.
Dabei handelt es sich um die inzwischen zu zweifelhaftem Ruhm gekommenen geheimen Verfügungen, die mit einer so genannten Gag-Order verbunden sind. Diese besagt, dass ein Unternehmen nicht darüber reden darf, zur Herausgabe von Daten gezwungen worden zu sein - weder der Öffentlichkeit, noch dem betroffenen Nutzer oder einem Anwalt gegenüber. Apple setzt damit einen Vorschlag um, der vor einiger Zeit aufkam: Sollte die fragliche Information in kommenden Berichten nicht mehr auftauchen, wäre klar, dass die US-Behörden auch an Apple mit einer entsprechenden Verfügung herangetreten sind.
Die deutschen Behörden stehen ansonsten bei Apple an vierter Stelle, was die Anfragen nach Nutzerdaten angeht. 93 entsprechende Schreiben hätte das Unternehmen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres erhalten. Zwar wurden von der Rechtsabteilung nur wenige davon komplett zurückgewiesen, in vielen Fällen lehnte man es aber ab, neben personenbezogenen Daten auch Inhalte an die Strafverfolger zu übermitteln.
Weitere 2.156 Anfragen erreichten das Unternehmen, in denen es um die Suche nach einzelnen Geräten ging. Hier geht es beispielsweise darum, gemeinsam mit der Polizei nach einem gestohlenen Gerät zu fahnden. Aber auch die Suche nach Menschen in Notsituationen - wie beispielsweise nach einer Suizid-Ankündigung - fällt in diesen Bereich.
Die mit Abstand meisten Anfragen erhielt Apple von US-Behörden - allerdings gibt es hier keine genauen Zahlen, da hier nur die Veröffentlichung von Daten in Tausenderschritten gestattet ist. Apple kündigte in seinem Bericht an, sich gemeinsam mit anderen Unternehmen dafür einsetzen zu wollen, den Bürgern auch hier genauere Informationen liefern zu dürfen.
Dabei handelt es sich um die inzwischen zu zweifelhaftem Ruhm gekommenen geheimen Verfügungen, die mit einer so genannten Gag-Order verbunden sind. Diese besagt, dass ein Unternehmen nicht darüber reden darf, zur Herausgabe von Daten gezwungen worden zu sein - weder der Öffentlichkeit, noch dem betroffenen Nutzer oder einem Anwalt gegenüber. Apple setzt damit einen Vorschlag um, der vor einiger Zeit aufkam: Sollte die fragliche Information in kommenden Berichten nicht mehr auftauchen, wäre klar, dass die US-Behörden auch an Apple mit einer entsprechenden Verfügung herangetreten sind.
Die deutschen Behörden stehen ansonsten bei Apple an vierter Stelle, was die Anfragen nach Nutzerdaten angeht. 93 entsprechende Schreiben hätte das Unternehmen in den ersten sechs Monaten dieses Jahres erhalten. Zwar wurden von der Rechtsabteilung nur wenige davon komplett zurückgewiesen, in vielen Fällen lehnte man es aber ab, neben personenbezogenen Daten auch Inhalte an die Strafverfolger zu übermitteln.
Weitere 2.156 Anfragen erreichten das Unternehmen, in denen es um die Suche nach einzelnen Geräten ging. Hier geht es beispielsweise darum, gemeinsam mit der Polizei nach einem gestohlenen Gerät zu fahnden. Aber auch die Suche nach Menschen in Notsituationen - wie beispielsweise nach einer Suizid-Ankündigung - fällt in diesen Bereich.
Die mit Abstand meisten Anfragen erhielt Apple von US-Behörden - allerdings gibt es hier keine genauen Zahlen, da hier nur die Veröffentlichung von Daten in Tausenderschritten gestattet ist. Apple kündigte in seinem Bericht an, sich gemeinsam mit anderen Unternehmen dafür einsetzen zu wollen, den Bürgern auch hier genauere Informationen liefern zu dürfen.
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Christian Kahle
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