Österreichischer Rundfunk:
Facebook-Verbot bleibt
Nicht nur in Deutschland, auch in Österreich tobt derzeit der Kampf um die Frage, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet anbieten bzw. machen darf. Im Falle des ORF entschied der Verwaltungsgerichtshof nun, dass Facebook-Aktivitäten nach wie vor nicht erlaubt sind.
Wie die österreichische Tageszeitung 'derStandard' auf ihrer Webseite berichtet, hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigt, dass der ORF nicht auf dem sozialen Netzwerk aktiv sein darf. Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt hatte gegen das vom Bundeskommunikationssenat (BKS) ausgesprochene "Facebook-Verbot" Beschwerde eingelegt, diese wurde nun jedoch abgewiesen.
Im konkreten Fall geht es um 39 Facebook-Seiten, die der ORF zu diversen TV-Sendungen und Hörfunk-Angeboten betreibt. Die Medienbehörde KommAustria hatte darin Anfang des Jahres einen Verstoß gegen das ORF-Gesetz gesehen. Der VwGH kam nun zum gleichen Fazit wie die Behörden zuvor, nämlich dass "derartige Online-Angebote aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorbehalten" seien. Gegen die jeweiligen Entscheide hatte der ORF jeweils Berufung eingelegt.
Nun wird der Österreichische Rundfunk vermutlich die Sache auf europäischer Ebene anfechten, zumindest hatte dies ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz für den Fall eines negativen Bescheids des Verwaltungsgerichtshofs angekündigt. Gleichzeitig versucht der ORF bereits länger, eine Änderung des ORF-Gesetzes durchzusetzen, um der Senderanstalt in den neuen Medien mehr Spielraum zu ermöglichen.
Auch in Deutschland geht es immer wieder um die Frage, was eine öffentlich-rechtliche und somit Gebühren-finanzierte (in Österreich allerdings nur zur Hälfte) Anstalt machen darf: Vor rund einem Jahr stand die ARD mit ihrer Tagesschau-App vor Gericht, gegen diese hatten die deutschen Zeitungsverleger geklagt und auch Recht bekommen.
Auch im aktuellen Facebook-Fall des ORF dürfte die Initiative von Seiten des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ) ausgehen, zumindest vermutet dies der bekannte österreichische TV-Journalist Armin Wolf. Der fragte auf Twitter: "Glaubt Ihr wirklich, das rettet irgendeine Zeitung, lieber VÖZ?"
Im konkreten Fall geht es um 39 Facebook-Seiten, die der ORF zu diversen TV-Sendungen und Hörfunk-Angeboten betreibt. Die Medienbehörde KommAustria hatte darin Anfang des Jahres einen Verstoß gegen das ORF-Gesetz gesehen. Der VwGH kam nun zum gleichen Fazit wie die Behörden zuvor, nämlich dass "derartige Online-Angebote aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorbehalten" seien. Gegen die jeweiligen Entscheide hatte der ORF jeweils Berufung eingelegt.
Nun wird der Österreichische Rundfunk vermutlich die Sache auf europäischer Ebene anfechten, zumindest hatte dies ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz für den Fall eines negativen Bescheids des Verwaltungsgerichtshofs angekündigt. Gleichzeitig versucht der ORF bereits länger, eine Änderung des ORF-Gesetzes durchzusetzen, um der Senderanstalt in den neuen Medien mehr Spielraum zu ermöglichen.
Auch in Deutschland geht es immer wieder um die Frage, was eine öffentlich-rechtliche und somit Gebühren-finanzierte (in Österreich allerdings nur zur Hälfte) Anstalt machen darf: Vor rund einem Jahr stand die ARD mit ihrer Tagesschau-App vor Gericht, gegen diese hatten die deutschen Zeitungsverleger geklagt und auch Recht bekommen.
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