Piraten-Abgeordneter bietet EU-Kommission die Stirn
Das Transparenz-Selbstverständnis der Piratenparte und die Gepflogenheiten bei der EU-Kommission sind offenbar nicht besonders kompatibel. Das zeigt nun ein Streit zwischen Vertretern beider Organisationen.
Patrick Breyer, Fraktionschef der Piraten im Landtag Schleswig-Holsteins und langjähriger Netzaktivist, hat kürzlich die Unterlagen aus einem Gerichtsverfahren veröffentlich. In diesem hatte er die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, um die Veröffentlichung von Dokumenten zur Vorratsdatenspeicherung zu erreichen.
Die Klageschrift und auch die Erwiderung der EU-Kommission veröffentlichte Breyer in seinem Blog. Am Freitag erreichte ihn nun die Aufforderung der Anwälte in Brüssel, die Dokumente wieder offline zu nehmen. Diese setzten dem Politiker eine Frist von drei Tagen. Dies wird damit begründet, dass das Gericht die Unterlagen nur den beteiligten Parteien zur Verfügung stellt, nicht aber der Öffentlichkeit. Unterfüttert wird dies mit einem entsprechenden Urteil aus dem Jahr 1998.
Breyer stellte daraufhin klar: "Ich werde dieser Aufforderung natürlich nicht nachkommen und veröffentliche stattdessen die Aufforderung selbst." Der EU-Kommission teilte er mit, dass das fragliche Urteil ohnehin nicht einschlägig sei und der Fall auch anders gelagert war. Außerdem sei die damalige Entscheidung inzwischen durch andere Urteile überholt. "Das Unionsrecht verfolgt vielmehr ausdrücklich das Ziel einer 'größtmöglichen' Transparenz", so Breyer.
In einer Demokratie sei es normal und wichtig, dass die Staatsgewalt - hier die EU-Kommission - der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig ist. "Dies schließt die Annahme aus, eine staatliche Prozesspartei könne jegliche Kritik Dritter an der Ausübung ihrer Staatsgewalt vor Gericht unterbinden", so Breyer. "Auch das Gericht selbst muss sich damit abfinden, dass es mit einer demokratisch kontrollierten Prozesspartei verhandelt und deren Handeln öffentlich erörtert wird."
In der Klage geht es um die Herausgabe eines Rechtsgutachtens und von anderen Schriftsätzen rund um die Verankerung der Vorratsdatenspeicherung als EU-Richtlinie, die allen Mitgliedsstaaten eine anlasslose Überwachung des Telekommunikationsverhaltens ihrer Bürger vorschreibt.
Die Klageschrift und auch die Erwiderung der EU-Kommission veröffentlichte Breyer in seinem Blog. Am Freitag erreichte ihn nun die Aufforderung der Anwälte in Brüssel, die Dokumente wieder offline zu nehmen. Diese setzten dem Politiker eine Frist von drei Tagen. Dies wird damit begründet, dass das Gericht die Unterlagen nur den beteiligten Parteien zur Verfügung stellt, nicht aber der Öffentlichkeit. Unterfüttert wird dies mit einem entsprechenden Urteil aus dem Jahr 1998.
Breyer stellte daraufhin klar: "Ich werde dieser Aufforderung natürlich nicht nachkommen und veröffentliche stattdessen die Aufforderung selbst." Der EU-Kommission teilte er mit, dass das fragliche Urteil ohnehin nicht einschlägig sei und der Fall auch anders gelagert war. Außerdem sei die damalige Entscheidung inzwischen durch andere Urteile überholt. "Das Unionsrecht verfolgt vielmehr ausdrücklich das Ziel einer 'größtmöglichen' Transparenz", so Breyer.
In einer Demokratie sei es normal und wichtig, dass die Staatsgewalt - hier die EU-Kommission - der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig ist. "Dies schließt die Annahme aus, eine staatliche Prozesspartei könne jegliche Kritik Dritter an der Ausübung ihrer Staatsgewalt vor Gericht unterbinden", so Breyer. "Auch das Gericht selbst muss sich damit abfinden, dass es mit einer demokratisch kontrollierten Prozesspartei verhandelt und deren Handeln öffentlich erörtert wird."
In der Klage geht es um die Herausgabe eines Rechtsgutachtens und von anderen Schriftsätzen rund um die Verankerung der Vorratsdatenspeicherung als EU-Richtlinie, die allen Mitgliedsstaaten eine anlasslose Überwachung des Telekommunikationsverhaltens ihrer Bürger vorschreibt.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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