Galaxy Nexus: US-Gericht hebt Verkaufsverbot auf
Ein US-Bundesberufungsgericht hat das seit Juli geltende Verlaufsverbot gegen das von Samsung produzierte Google-Smartphone Galaxy Nexus aufgehoben. Das bedeutet aber nicht das Ende des Falles, die Causa geht wieder zurück an das zuständige Bezirksgericht in Kalifornien.
Das Berufungsgericht hob damit eine von Apple durchgesetzte Einstweilige Verfügung auf, als Grund wurde u. a. "Ermessensmissbrauch" ("abuse of discretion") des kalifornischen Bezirksgerichts angegeben. Wie die Nachrichtenagentur 'Reuters' berichtet, könnte das Urteil aber weit größere Bedeutung für die Patentkriege haben.
Die Argumentation des Berufungsgerichtes könnte nämlich künftig Patentklagen bzw. Einstweilige Verfügungen deutlich erschweren. Reuters zitiert die Juristin Colleen Chien, die das folgendermaßen zusammenfasst: "Das Bundesgericht hat gesagt: Moment mal!" Bei der Berufung wurden nämliche einige Mängel in der Argumentation von Apple gefunden.
Ein Beispiel (via 'Cnet') ist die Quick Search Box, die es beim Galaxy Nexus gibt: Diese verletze nach Ansicht des Unternehmens aus Cupertino ein Apple-Patent. Allerdings ist das ein Android-Feature und keine Nexus-spezifische Funktion, was auch das Bundesgericht betont: "Die Veröffentlichung der Version mit dem mutmaßlichen Android-Patentverstoß ist vor dem Galaxy Nexus datiert, aber Google ist in diesem Fall kein Beklagter", schreibt das Gericht in seiner Begründung.
Die Berufungsrichter sahen es auch nicht als erwiesen an, dass das Galaxy Nexus langfristig negative Folgen im Verkauf seiner Geräte zu erwarten habe, darauf bezieht sich etwa der Vorwurf des Ermessensmissbrauchs. Ob Patente verletzt wurden oder nicht, spielte für die Bundesrichter keine Rolle. Das Berufungsgericht stellte auch fest, dass sich das Galaxy Nexus vermutlich auch ohne das umstrittene Patent fast genauso gut verkauft hätte.
Kurz gesagt (die Causa hat übrigens nichts mit der jüngsten großen Auseinandersetzung zwischen Apple und Samsung zu tun): Das Bundesgericht hat mit seiner Entscheidung die Richter der ersten Instanz quasi gewarnt, "taktische" Verkaufsverbote vorschnell auszusprechen.
Die Argumentation des Berufungsgerichtes könnte nämlich künftig Patentklagen bzw. Einstweilige Verfügungen deutlich erschweren. Reuters zitiert die Juristin Colleen Chien, die das folgendermaßen zusammenfasst: "Das Bundesgericht hat gesagt: Moment mal!" Bei der Berufung wurden nämliche einige Mängel in der Argumentation von Apple gefunden.
Ein Beispiel (via 'Cnet') ist die Quick Search Box, die es beim Galaxy Nexus gibt: Diese verletze nach Ansicht des Unternehmens aus Cupertino ein Apple-Patent. Allerdings ist das ein Android-Feature und keine Nexus-spezifische Funktion, was auch das Bundesgericht betont: "Die Veröffentlichung der Version mit dem mutmaßlichen Android-Patentverstoß ist vor dem Galaxy Nexus datiert, aber Google ist in diesem Fall kein Beklagter", schreibt das Gericht in seiner Begründung.
Die Berufungsrichter sahen es auch nicht als erwiesen an, dass das Galaxy Nexus langfristig negative Folgen im Verkauf seiner Geräte zu erwarten habe, darauf bezieht sich etwa der Vorwurf des Ermessensmissbrauchs. Ob Patente verletzt wurden oder nicht, spielte für die Bundesrichter keine Rolle. Das Berufungsgericht stellte auch fest, dass sich das Galaxy Nexus vermutlich auch ohne das umstrittene Patent fast genauso gut verkauft hätte.
Kurz gesagt (die Causa hat übrigens nichts mit der jüngsten großen Auseinandersetzung zwischen Apple und Samsung zu tun): Das Bundesgericht hat mit seiner Entscheidung die Richter der ersten Instanz quasi gewarnt, "taktische" Verkaufsverbote vorschnell auszusprechen.
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