Internet-Rechtler: ACTA von Beginn an "Totgeburt"
Nach Ansicht des Internet-Rechtsexperten Thomas Hoeren war das in der vergangenen Woche am EU-Parlament gescheiterte Handelsabkommen ACTA quasi von Beginn an eine "Totgeburt". Denn Länder, um die es nach dem ursprünglichen Ansinnen ging, waren gar nicht beteiligt.
Im Kampf gegen Patentverletzungen sei ein internationales Abkommen wie Acta durchaus "unerlässlich", sagte Hoeren gegenüber dem Nachrichtenmagazin 'Focus' (heutige Ausgabe). Denn täglich entstehe deutschen Unternehmen durch den Missbrauch von Schutzrechten "massiver Schaden".
Doch ausgerechnet China, auf dessen Markt die meisten illegalen Produkt-Klone europäischer Unternehmen auftauchten, habe sich nicht an Acta beteiligt. Statt dessen konzentrierte sich die Beteiligung im Wesentlichen auf Europa, Nordamerika und einige asiatische Industriesstaaten. Wirtschaftliche Schwergewichte neben China, wie beispielsweise Indien, machten sogar offensiv Front gegen das Abkommen und wären diesem wohl auch im Nachhinein niemals beigetreten.
Als Lehre aus dem Aus für das Abkommen hat Hoeren außerdem gefordert, die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen im Netz von dem Kampf gegen Produktpiraterie zu trennen. "Es war der große Fehler des Anti-Piraterie-Abkommens, dies zu vermischen", sagte er. Ein Krimineller, der mit gestohlenen Patenten viel Geld verdiene, müsse bestraft werden - das gelte jedoch nicht in gleicher Weise für einen Privat-Nutzer, der einen Song kopierte.
In Richtung einiger Acta-Gegner nannte es der Professor für Medienrecht an der Universität Münster "dumm, das Urheberrecht pauschal zu verdammen", wie es in Einzelfällen vorkam. Die Rechte von Künstlern müssten auch im Netz durchgesetzt werden. Die Verwertungsgesellschaft Gema sei seiner Ansicht nach beispielsweise einer "der wichtigsten Garanten" dafür, auch wenn Hoeren einräumte, dass diese "reformüberfällig" sei.
Doch ausgerechnet China, auf dessen Markt die meisten illegalen Produkt-Klone europäischer Unternehmen auftauchten, habe sich nicht an Acta beteiligt. Statt dessen konzentrierte sich die Beteiligung im Wesentlichen auf Europa, Nordamerika und einige asiatische Industriesstaaten. Wirtschaftliche Schwergewichte neben China, wie beispielsweise Indien, machten sogar offensiv Front gegen das Abkommen und wären diesem wohl auch im Nachhinein niemals beigetreten.
Als Lehre aus dem Aus für das Abkommen hat Hoeren außerdem gefordert, die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen im Netz von dem Kampf gegen Produktpiraterie zu trennen. "Es war der große Fehler des Anti-Piraterie-Abkommens, dies zu vermischen", sagte er. Ein Krimineller, der mit gestohlenen Patenten viel Geld verdiene, müsse bestraft werden - das gelte jedoch nicht in gleicher Weise für einen Privat-Nutzer, der einen Song kopierte.
In Richtung einiger Acta-Gegner nannte es der Professor für Medienrecht an der Universität Münster "dumm, das Urheberrecht pauschal zu verdammen", wie es in Einzelfällen vorkam. Die Rechte von Künstlern müssten auch im Netz durchgesetzt werden. Die Verwertungsgesellschaft Gema sei seiner Ansicht nach beispielsweise einer "der wichtigsten Garanten" dafür, auch wenn Hoeren einräumte, dass diese "reformüberfällig" sei.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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