Kim Dotcom könnte sein Vermögen zurückerhalten
Wegen eines peinlichen Verfahrensfehlers, wie ihn der 'New Zealand Herald' in einem kürzlich veröffentlichten Artikel beschreibt, könnte der Gründer der geschlossenen Filehosting-Plattform Megaupload möglicherweise sein Vermögen zurückerhalten.
Die zuständige Richterin in diesem Fall, Judith Potter, kam zu der Entscheidung, dass die Staatsanwaltschaft keinen korrekten Antrag für die Beschlagnahmung des Vermögens von Kim Schmitz gestellt haben und sich der Megaupload-Chef daher nicht ausreichend verteidigen konnte.
Zu einer endgültigen Entscheidung über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit dem Vermögen von Schmitz ist man in Neuseeland allerdings noch nicht gekommen. Insofern bleibt es fraglich, ob der Chef des Filehosters tatsächlich wieder einen Zugriff auf sein Vermögen bekommt, oder ob der Fehler von den Behörden ausgeglichen werden kann.
Ende Februar wollte der Megaupload-Gründer Zugriff auf 220.000 Neuseeland-Dollar, was umgerechnet rund 140.000 Euro entspricht. Der High Court in Auckland erteilte dieser Anfrage eine klare Absage und teilte ihm mit, dass er in den nächsten Wochen mit 30.000 Neuseeland-Dollar auskommen müsse.
In einem Interview zeigte sich Schmitz ebenfalls im Februar siegessicher für den Verlauf der weiteren Verhandlungen.
Zu einer endgültigen Entscheidung über das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit dem Vermögen von Schmitz ist man in Neuseeland allerdings noch nicht gekommen. Insofern bleibt es fraglich, ob der Chef des Filehosters tatsächlich wieder einen Zugriff auf sein Vermögen bekommt, oder ob der Fehler von den Behörden ausgeglichen werden kann.
Ende Februar wollte der Megaupload-Gründer Zugriff auf 220.000 Neuseeland-Dollar, was umgerechnet rund 140.000 Euro entspricht. Der High Court in Auckland erteilte dieser Anfrage eine klare Absage und teilte ihm mit, dass er in den nächsten Wochen mit 30.000 Neuseeland-Dollar auskommen müsse.
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