Megaupload-Gründer Dotcom wieder auf freiem Fuß
Der Gründer des File-Hosting-Dienstes Megaupload Kim "Kimble" Schmitz ist wieder auf freiem Fuß. Ein neuseeländischer Richter ließ ihn gegen Kaution frei, nachdem zuvor entschieden wurde, dass die Fluchtgefahr nicht groß genug ist, um ihn weiter in Haft zu behalten.
Schmitz erklärte, er sei "sehr erleichtert", gegen Kaution entlassen zu werden, um zu seiner Familie zurückzukehren, meldet die Zeitung 'New Zealand Herald'. Schmitz, der seinen Namen inzwischen in Kim Dotcom geändert hat, trat heute morgen neuseeländischer Zeit zusammen mit drei seiner Mitstreiter erneut vor Gericht auf.
Siehe auch: Megaupload-Mitgründer auf Kaution entlassen
Der zuständige Richter Nevin Dawson war der Meinung, Dotcom werde das Land nicht fluchtartig verlassen, weil er einerseits bei seiner Familie sein wolle und andererseits um sein beschlagnahmtes Eigentum kämpfen werde.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Namen der US-Regierung einer Freilassung von Dotcom widersprochen, weil angeblich aufgrund der ihm weiterhin zur Verfügung stehenden bedeutsamen Ressourcen die Möglichkeit besteht, dass der Megaupload-Gründer sich eine Flucht aus Neuseeland finanzieren könnte.
Siehe auch: Megaupload: Kim Schmitz wirft Polizei Gewalt vor
Dem Gericht zufolge ist dem aber nach der Beschlagnahmung seines Anwesens und diverser Gelder und physischer Güter nicht so. Es seien keine weiteren signifikanten Güter beschlagnahmt worden, nachdem Dotcom verhaftet wurde. Es gebe daher keine Beweise dafür, dass Schmitz weiterhin über große Geldmengen verfüge.
Dotcoms Anwalt Paul Davison forderte, dass sein Klient nach seiner Entlassung auf Kaution die Möglichkeit bekommen müsse, auf das Internet zuzugreifen. Nur so werde es ihm möglich sein, in Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten seine Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Verfahren wegen massiver Urheberrechtsverletzungen zu organisieren.
Siehe auch: Megaupload: Kim Schmitz bestreitet alle Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft widersprach dem, weil angeblich eine große Gefahr bestehe, Dotcom könne umgehend wieder Straftaten begehen, weil Megaupload einst bis zu vier Prozent der im Internet verfügbaren Inhalte ausgemacht habe. Eine Entlassung sei ebenso gefährlich, weil Dotcom über drei Pässe mit drei verschiedenen Namen verfüge, was Fluchtgefahr bedeuten würde.
Das Gericht ging aber davon aus, dass es keine Anzeichen für eine illegale Verwendung der Pässe gegeben hat. Außerdem hätte Dotcom die Pässe wohl mitgeführt, als er sich im Panikraum seines Hauses in Auckland vor dem Zugriff der Polizei versteckte, wenn eine Flucht aus Neuseeland das Ziel gewesen wäre, so der Richter.
Sorge bereitete zunächst auch der Umstand, dass Dotcom über vier Konten auf den Philippinen verfügt, doch diese erwiesen sich als leer. Das Gericht entschied letztlich, den Megaupload nur unter der Bedingung auf freien Fuß zu setzen, dass er das Internet nicht nutzt und nicht mit einem Helikopter fliegt. Dotcom hatte früher regelmäßig einen eigenen Helikopter genutzt.
Siehe auch: Megaupload: Website für Betroffene eingerichtet
Dotcom muss sich nun dauerhaft in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland aufhalten und darf sich nicht weiter als 80 Kilometer davon entfernen - außer in Notfällen. Für den 20. August 2012 wurde nun eine Anhörung angesetzt, bei der es um die Auslieferung von Dotcom und seinen Mitstreitern gehen soll.
Die neuseeländische Staatsanwaltschaft überlegt, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen. Bei einer Auslieferung an die USA droht dem Deutschen mit finnischem und neuseeländischem Pass ein Verfahren wegen zahlloser Urheberrechtsverletzungen und der Verschwörung zum Zwecke der Geldwäsche in großem Stil.
Siehe auch: Megaupload-Mitgründer auf Kaution entlassen
Der zuständige Richter Nevin Dawson war der Meinung, Dotcom werde das Land nicht fluchtartig verlassen, weil er einerseits bei seiner Familie sein wolle und andererseits um sein beschlagnahmtes Eigentum kämpfen werde.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Namen der US-Regierung einer Freilassung von Dotcom widersprochen, weil angeblich aufgrund der ihm weiterhin zur Verfügung stehenden bedeutsamen Ressourcen die Möglichkeit besteht, dass der Megaupload-Gründer sich eine Flucht aus Neuseeland finanzieren könnte.
Siehe auch: Megaupload: Kim Schmitz wirft Polizei Gewalt vor
Dem Gericht zufolge ist dem aber nach der Beschlagnahmung seines Anwesens und diverser Gelder und physischer Güter nicht so. Es seien keine weiteren signifikanten Güter beschlagnahmt worden, nachdem Dotcom verhaftet wurde. Es gebe daher keine Beweise dafür, dass Schmitz weiterhin über große Geldmengen verfüge.
Dotcoms Anwalt Paul Davison forderte, dass sein Klient nach seiner Entlassung auf Kaution die Möglichkeit bekommen müsse, auf das Internet zuzugreifen. Nur so werde es ihm möglich sein, in Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten seine Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Verfahren wegen massiver Urheberrechtsverletzungen zu organisieren.
Siehe auch: Megaupload: Kim Schmitz bestreitet alle Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft widersprach dem, weil angeblich eine große Gefahr bestehe, Dotcom könne umgehend wieder Straftaten begehen, weil Megaupload einst bis zu vier Prozent der im Internet verfügbaren Inhalte ausgemacht habe. Eine Entlassung sei ebenso gefährlich, weil Dotcom über drei Pässe mit drei verschiedenen Namen verfüge, was Fluchtgefahr bedeuten würde.
Das Gericht ging aber davon aus, dass es keine Anzeichen für eine illegale Verwendung der Pässe gegeben hat. Außerdem hätte Dotcom die Pässe wohl mitgeführt, als er sich im Panikraum seines Hauses in Auckland vor dem Zugriff der Polizei versteckte, wenn eine Flucht aus Neuseeland das Ziel gewesen wäre, so der Richter.
Sorge bereitete zunächst auch der Umstand, dass Dotcom über vier Konten auf den Philippinen verfügt, doch diese erwiesen sich als leer. Das Gericht entschied letztlich, den Megaupload nur unter der Bedingung auf freien Fuß zu setzen, dass er das Internet nicht nutzt und nicht mit einem Helikopter fliegt. Dotcom hatte früher regelmäßig einen eigenen Helikopter genutzt.
Siehe auch: Megaupload: Website für Betroffene eingerichtet
Dotcom muss sich nun dauerhaft in seinem Anwesen in Coatesville bei Auckland aufhalten und darf sich nicht weiter als 80 Kilometer davon entfernen - außer in Notfällen. Für den 20. August 2012 wurde nun eine Anhörung angesetzt, bei der es um die Auslieferung von Dotcom und seinen Mitstreitern gehen soll.
Die neuseeländische Staatsanwaltschaft überlegt, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen. Bei einer Auslieferung an die USA droht dem Deutschen mit finnischem und neuseeländischem Pass ein Verfahren wegen zahlloser Urheberrechtsverletzungen und der Verschwörung zum Zwecke der Geldwäsche in großem Stil.
Thema:
Roland QuandtRedakteur für Smartphones & Leaks
Seine Vorabberichte zu neuen Smartphones greifen Tech-Medien in aller Welt auf. Schwerpunkte: Samsung Galaxy, Google Pixel, Prozessoren und Windows.
Beiträge aus dem Forum
Weiterführende Links
Beliebt im Preisvergleich
- Solid State Drives (SSD):
Neue Nachrichten
- Grand Theft Auto 6: Viele neue Details zur riesigen Welt von GTA 6
- FritzBox: Das ist der Grund für 'verschwundene' SIM-Karten bei Routern
- Galaxy Buds On: Samsung bringt seine ersten Kopfhörer mit Clip-Design
- SteelSeries: Neue Gamer-Mäuse mit schnellem Funk und Akku-System
- Neue Laser-Technik erlaubt es, durch meterdicke Betonwände zu blicken
- Samsung Galaxy Tab S12: Neue Edel-Tablets zu High-End-Preisen
- US-Gesundheitsminister: KI wird uns von der Fakten-Tyrannei befreien
Videos
Beliebte Downloads
Beliebte Nachrichten
Meist kommentierte Nachrichten
Forum
-
Neues von GIMP - Seit Nov. 1995 in Entwicklung
d-hubs - Gestern 19:21 Uhr -
Neu :: Open SUSE Leap 16.1 RC (Release Candidate)
d-hubs - Gestern 14:56 Uhr -
Neu: FreeCAD kommt mit der Version 1.1.4
d-hubs - Vorgestern 13:34 Uhr -
ist draußen: Shotcut, die freie, plattformübergreifende
d-hubs - 28.09. 21:02 Uhr -
CalibRaw - schneller, nicht-destruktiver RAW-Fotoeditor
d-hubs - 27.09. 21:45 Uhr
❤ WinFuture unterstützen
Sie wollen online einkaufen?
Dann nutzen Sie bitte einen der folgenden Links,
um WinFuture zu unterstützen:
Vielen Dank!
Alle Kommentare zu dieser News anzeigen