Kim Dotcom: 19.000€ für die nächsten drei Wochen
Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom hat bei einem Gericht in Neuseeland den Antrag gestellt, auf 220.000 Neuseeland-Dollar - umgerechnet rund 140.000 Euro - aus seinem beschlagnahmten Vermögen zugreifen zu dürfen.
Aus einem Bericht des Online-Portals 'Stuff.co.nz' geht hervor, dass der High Court in Auckland dieser Anfrage eine klare Absage erteilte und Schmitz in den kommenden Wochen mit 30.000 Neuseeland-Dollar, was umgerechnet gut 19.000 Euro entspricht - auskommen muss.
Kim Schmitz alias Kim Dotcom will mit der geforderten Summe für seine laufenden Kosten aufkommen. Dazu gehören unter anderem die Miete für seine Villa und allgemeine Kosten für die Lebenshaltung. Zudem erwartet die Frau von Schmitz Zwillinge und sei daher auf eine entsprechende medizinische Versorgung angewiesen.
Die zuständige Richterin Judith Potter zeigte sich mit dem eingereichten Antrag nicht zufrieden und teilte mit, dass der Gründer von Megaupload mit 30.000 Neuseeland-Dollar in den kommenden drei Wochen auskommen muss.
Im Hinblick auf die weitere Zukunft zeigt sich Kimble siegessicher und zuversichtlich. Er geht davon aus, dass er und seine Mitstreiter die Auseinandersetzung vor Gericht für sich entscheiden werden. Ferner geht Schmitz davon aus, dass die eingereichte Klage politisch motiviert sei.
Kim Schmitz alias Kim Dotcom will mit der geforderten Summe für seine laufenden Kosten aufkommen. Dazu gehören unter anderem die Miete für seine Villa und allgemeine Kosten für die Lebenshaltung. Zudem erwartet die Frau von Schmitz Zwillinge und sei daher auf eine entsprechende medizinische Versorgung angewiesen.
Die zuständige Richterin Judith Potter zeigte sich mit dem eingereichten Antrag nicht zufrieden und teilte mit, dass der Gründer von Megaupload mit 30.000 Neuseeland-Dollar in den kommenden drei Wochen auskommen muss.
Im Hinblick auf die weitere Zukunft zeigt sich Kimble siegessicher und zuversichtlich. Er geht davon aus, dass er und seine Mitstreiter die Auseinandersetzung vor Gericht für sich entscheiden werden. Ferner geht Schmitz davon aus, dass die eingereichte Klage politisch motiviert sei.
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