Bundestag schafft Zugangserschwerungsgesetz ab
Das Zugangserschwerungsgesetz, mit dem bei den Providern eine Websperren-Infrastruktur eingeführt werden sollte, ist endgültig Geschichte. Am gestrigen Abend hat der Bundestag die Regelung vorzeitig aufgehoben. Alle Fraktionen stimmten für die Streichung des Gesetzes.
Dieses ging auf eine Initiative der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen im Jahr 2009 zurück. Diese wollte den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten mit einer DNS-Sperre unmöglich machen. Das Vorhaben sorgte für massive Proteste, weil dieses Mittel einerseits ungeeignet ist und andererseits eine Infrastruktur entstanden wäre, mit der missliebige Inhalte schnell einmal für einen größeren Nutzerkreis ausgeblendet werden könnten.
Nach heftigen Auseinandersetzungen kam es letztlich zu der Situation, dass dieses Gesetz zwar verabschiedet, unter dem Vorzeichen einer veränderten politischen Lage aber direkt beim Inkrafttreten ausgesetzt wurde. Zwar war die Regelung ohnehin erst einmal bis Anfang 2013 befristet, trotzdem entschied sich der Bundestag zu einer vorzeitigen Aufhebung.
Seit der Auseinandersetzung um das Thema wurden die Bemühungen, kinderpornographische Inhalte durch Löschen aus dem Netz zu verbannen deutlich intensiviert. Während die Internet-Wirtschaft hier in privatwirtschaftlichen Initiativen schon länger schnelle Erfolge erzielt, schlossen inzwischen auch die Polizeibehörden auf, die zuvor noch recht träge agierten, da sie sich auf bürokratische Amtshilfe-Wege verließen.
Inzwischen wird auch auf EU-Ebene verstärkt an dem Thema gearbeitet. Während auch hier Anfangs Websperren als Mittel der Wahl galten, hat sich die Themensetzung aber inzwischen ebenfalls verschoben. Nun geht es darum, vernetzte Meldestellen zu schaffen, in denen eine Zusammenarbeit von Behörden und Wirtschaft dafür sorgt, dass kriminelle Inhalte schnell aus dem Netz entfernt werden. Aber auch die bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei und die Vermittlung des benötigten Wissens sollen vorangetrieben werden.
Nach heftigen Auseinandersetzungen kam es letztlich zu der Situation, dass dieses Gesetz zwar verabschiedet, unter dem Vorzeichen einer veränderten politischen Lage aber direkt beim Inkrafttreten ausgesetzt wurde. Zwar war die Regelung ohnehin erst einmal bis Anfang 2013 befristet, trotzdem entschied sich der Bundestag zu einer vorzeitigen Aufhebung.
Seit der Auseinandersetzung um das Thema wurden die Bemühungen, kinderpornographische Inhalte durch Löschen aus dem Netz zu verbannen deutlich intensiviert. Während die Internet-Wirtschaft hier in privatwirtschaftlichen Initiativen schon länger schnelle Erfolge erzielt, schlossen inzwischen auch die Polizeibehörden auf, die zuvor noch recht träge agierten, da sie sich auf bürokratische Amtshilfe-Wege verließen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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