Tages-Webschau: ARD plant für die Netz-Generation

Der öffentlich-rechtliche Sender ARD plant die Einführung einer eigenen Nachrichtensendung für die netzaffine jüngere Generation. Das haben die Intendanten der in der ARD zusammengeschlossenen Sendehäuser auf ihrer Herbsttagung in Bremen beschlossen.
Ard, Tagesschau, Tagesschau-App
ARD
Die "Tages-Webschau" soll sowohl im Fernsehen als auch online angeboten werden. Wie Jan Metzger, Intendant von Radio Bremen, bezeichnete die Sendung als kleine Schwester der "Tagesschau", die sich vor allem an ein jüngeres Publikum richtet. Sein Sender wird die Produktion des neuen Formates in enger Kooperation mit ARD Aktuell und dem Hessischen Rundfunk übernehmen.

Wie die normale Tagesschau soll auch die Tages-Webschau über tagesaktuelle, wichtige Ereignisse informieren, teilte die ARD mit. Darüber hinaus wird es aber auch um Themen gehen, die aktuell im Internet diskutiert werden oder für diesen Bereich Relevanz haben. Ziel sei es weiterhin, den Nutzern Interaktionsmöglichkeiten sowie einen leichten Zugang zu weiterführenden Informationen zu bieten, hieß es.

Der Start der neuen Sendung ist für das Frühjahr des kommenden Jahres angesetzt. Im Fernsehen soll sie auf "Eins Extra" zu sehen sein. Online erfolgt die Einbindung in die Webseiten der Radiostationen, die sich an ein junges Publikum richten. Weiterhin will man die Tages-Webschau über die entsprechenden Kanäle in sozialen Netzwerken und auf mobilen Endgeräten zur Verfügung stellen.

Die Einführung der neuen Sendung dürfte heutzutage in dieser Konzeption ein wichtiger Bestandteil des Auftrages zur Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Sender darstellen. Trotzdem ist damit zu rechnen, dass die Privaten und verschiedene Verlage dem nicht ohne Weiteres zuschauen werden. Denn gerade auf einen Ausbau der Online-Aktivitäten der gebührenfinanzierten Sender reagierten diese in der Vergangenheit recht aggressiv.

So stören sie sich an zu vielen Texten auf der Webseite und in den Smartphone-Apps der Tagesschau und sehen darin ein Konkurrenzangebot für ihre kommerziellen Aktivitäten. Die Privatsender setzten außerdem durch, dass aus Rundfunkgebühren finanzierte Inhalte nicht mehr unbegrenzt in den Mediatheken vorgehalten werden dürfen. Diese stehen den Gebührenzahlern nun in der Regel nach einer Frist von sieben Tagen nicht mehr zur Verfügung.
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