Experten: Klage gegen AT&T/T-Mobile eher Störfeuer

Nach einer Analyse der Klageschrift des US-Justizministeriums gegen die bevorstehende Übernahme der Deutsche Telekom-Tochter T-Mobile USA durch den Telekommunikationskonzern AT&T kommen Rechtsexperten zu dem Schluss, dass der Deal wohl doch nicht so bedroht ist, wie es bisher schien.
Netzbetreiber, T-Mobile, AT&T
AT&T
Die Telekom will die US-Tochter seit einiger Zeit los werden, weil die Geschäfte des nur viertgrößten Mobilfunkbetreibers der USA nicht die erwünschten Erträge bringen. AT&T hatte sich vor einiger Zeit bereit erklärt, 39 Milliarden Dollar für das Unternehmen zu zahlen. Durch die Übernahme könnte der Anbieter sein Netz deutlich verdichten und eine bessere Verbindungsqualität gewährleisten.

Das Justizministerium zog allerdings gegen die Pläne vor Gericht. Zu stark würde der Wettbewerb durch den Zusammenschluss in Mitleidenschaft gezogen, hieß es zur Begründung. Immerhin würden sich AT&T und Verizon als die zwei größten Netzbetreiber des Landes dann über drei Viertel des gesamten Marktes aufteilen.

Die 25-seitige Klageschrift lese sich allerdings eher so, als legte es das Ministerium darauf an, AT&T im Zuge einer außergerichtlichen Einigung einige Zugeständnisse abzuringen, als dass man es wirklich zum Prozess kommen lassen wollte, erklärte der auf Kartellrecht spezialisierte Anwalt David Balto gegenüber dem Magazin 'PCWorld'.

Die Klage sei "eigentlich ein Verhandlungstrick, mit dem man sich in eine vorteilhaftere Position bringen will", so Balto. "Das ist keine Sache, die nicht geklärt werden kann." Er geht weiter davon aus, dass - sollte die Sache doch vor Gericht landen - schon relativ zügig die ersten Verhandlungen stattfinden werden. Voraussichtlich sogar noch in diesem Jahr.

Auch Maury Mechanick, ein auf den Telekommunikations-Sektor spezialisierter Anwalt, ist der Ansicht, dass die Übernahme noch längst nicht geplatzt ist. Selbst vor Gericht hätte AT&T seiner Ansicht nach noch gute Chancen, Vorwürfe des Justizministeriums zu entkräften oder ihnen positive Aspekte, die für den Markt größere Bedeutung haben, entgegenzusetzen.

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, könnte die Sache für die Beteiligten trotzdem zu einem Drahtseilakt werden. Immerhin könnte sich ein Verfahren bis zur endgültigen Urteilsfindung über Jahre hinziehen.
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