BPjM: "Doom" und "Doom II" nicht mehr indiziert
Die Ego-Shooter "Doom" und "Doom II - Hell on Earth" wurden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) vom Index gestrichen. Im Jahr 1994 hatte das Gremium die beiden Titel noch als jugendgefährdend eingestuft. Eine neuerliche Prüfung kam nun zu einem anderen Ergebnis.
"Die Medienlandschaft habe sich seit der Indizierung erheblich gewandelt; auch die Bedeutung der Medienlandschaft für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen habe sich maßgeblich verändert", führt die als Grundlage für die Sinnhaftigkeit einer erneuten Prüfung an, die letztlich Auf Antrag von CDV als Rechteinhaber durchgeführt wurde.
Zum Zeitpunkt der Indizierung führte man als Grund an, dass der Inhalt des Spiels die bedenkenlose, realistisch inszenierte Tötung von unter anderem menschlich gestalteten Gegnern sei. Die eigentliche Handlung trete beim Spielen in den Hintergrund. Ein erfolgreiches Durchspielen erfordere einzig die Liquidation zahlloser Gegner.
Die Bewertung aus heutiger Sicht müsse aber anders ausfallen. Dies unter anderem, da das Spiel inzwischen als Klassiker angesehen wird. Ein weiterer Entwicklungspunkt sei die gesellschaftliche Akzeptanz von Medieninhalten aus den Genres Action/Horror/Splatter, die eine fotorealistische Darstellung von Geschehensabläufen und skurrilen Geschichten zum Gegenstand haben.
Doch nicht nur das. Berücksichtigt werden müsse auch, dass die heutigen Spiele aus dem Bereich um ein Vielfaches realistischer wirken. "Auf Kinder und Jugendliche übten die grafischen Darstellungen und Audioinhalte des Spiels kaum Anziehungskraft aus, da sie überwiegend technisch ausgefeilte, realitätsnahe und qualitativ hochwertige Inhalte gewohnt seien. Sowohl die Rahmenhandlung wie auch die Darstellungsform wiesen keinen Realitätsbezug auf", urteilte die BPjM in ihrer neuen Entscheidung.
Allenfalls könne Doom heute als comichafte Darstellung verstanden werden. Außerdem rückte man von der Einschätzung ab, dass das Töten im Vordergrund steht. Stattdessen hätten die Spieler das Ziel, möglichst schnell den Ausgang der Level zu erreichen. Deshalb entschied man sich letztlich, das Spiel und seinen Nachfolger vom Index zu streichen. Das gilt allerdings nicht für die US-Fassung von "Doom II - Hell on Earth", da diese zwei zusätzliche Level mit Darstellungen von Nazi-Symbolen aus dem indizierten und bundesweit beschlagnahmten Spiel "Wolfenstein 3D" enthält.
Zum Zeitpunkt der Indizierung führte man als Grund an, dass der Inhalt des Spiels die bedenkenlose, realistisch inszenierte Tötung von unter anderem menschlich gestalteten Gegnern sei. Die eigentliche Handlung trete beim Spielen in den Hintergrund. Ein erfolgreiches Durchspielen erfordere einzig die Liquidation zahlloser Gegner.
Die Bewertung aus heutiger Sicht müsse aber anders ausfallen. Dies unter anderem, da das Spiel inzwischen als Klassiker angesehen wird. Ein weiterer Entwicklungspunkt sei die gesellschaftliche Akzeptanz von Medieninhalten aus den Genres Action/Horror/Splatter, die eine fotorealistische Darstellung von Geschehensabläufen und skurrilen Geschichten zum Gegenstand haben.
Doch nicht nur das. Berücksichtigt werden müsse auch, dass die heutigen Spiele aus dem Bereich um ein Vielfaches realistischer wirken. "Auf Kinder und Jugendliche übten die grafischen Darstellungen und Audioinhalte des Spiels kaum Anziehungskraft aus, da sie überwiegend technisch ausgefeilte, realitätsnahe und qualitativ hochwertige Inhalte gewohnt seien. Sowohl die Rahmenhandlung wie auch die Darstellungsform wiesen keinen Realitätsbezug auf", urteilte die BPjM in ihrer neuen Entscheidung.
Allenfalls könne Doom heute als comichafte Darstellung verstanden werden. Außerdem rückte man von der Einschätzung ab, dass das Töten im Vordergrund steht. Stattdessen hätten die Spieler das Ziel, möglichst schnell den Ausgang der Level zu erreichen. Deshalb entschied man sich letztlich, das Spiel und seinen Nachfolger vom Index zu streichen. Das gilt allerdings nicht für die US-Fassung von "Doom II - Hell on Earth", da diese zwei zusätzliche Level mit Darstellungen von Nazi-Symbolen aus dem indizierten und bundesweit beschlagnahmten Spiel "Wolfenstein 3D" enthält.
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