Google wegen Bezahldienst Checkout verklagt
In der Klageschrift heißt es, dass die beanstandete Technologie in Google Checkout genutzt wird. Der Bezahldienst wird in zahlreichen Angeboten des Suchmaschinenbetreibers genutzt, darunter auch im mobilen Betriebssystem Android. Die Kosten für kostenpflichtige Apps müssen via Google Checkout beglichen werden.
Purple Leaf fordert nun eine Entschädigung für die verlorenen Einnahmen, die man im Rahmen einer Lizenzierung der Technologie hätte erzielen können. Zudem soll Google im Falle einer Entscheidung zu Gunsten des Klägers die Gerichtskosten übernehmen, berichtet 'All About Patents'.
Purple Leaf streitet sich derzeit mit einigen anderen Unternehmen über die gleiche Patentverletzung. In der Vergangenheit wurden bereits Klagen gegen American Express, Citigroup, Fiserv, JPMorgan, PNC Bank und SAP America eingereicht. Zeitgleich mit der Klage gegen Google ging man auch gegen eBay und PayPal vor.
Das US-Patent mit der Nummer 7603311 wurde bereits am 25. November 2000 beantragt, allerdings erst am 13. Oktober 2009 vom US-Marken- und Patentamt bestätigt. Es beschreibt "einen Prozess und ein Gerät, um elektronische Transaktionen effektiver und effizienter auszuführen, um über das Internet zu bezahlen". Als Beispiel wird das Bezahlen eines Strafzettels über das Internet angeführt. Das komplette Patent kann bei Google Patents übersichtlich eingesehen werden.
Purple Leaf fordert nun eine Entschädigung für die verlorenen Einnahmen, die man im Rahmen einer Lizenzierung der Technologie hätte erzielen können. Zudem soll Google im Falle einer Entscheidung zu Gunsten des Klägers die Gerichtskosten übernehmen, berichtet 'All About Patents'.
Purple Leaf streitet sich derzeit mit einigen anderen Unternehmen über die gleiche Patentverletzung. In der Vergangenheit wurden bereits Klagen gegen American Express, Citigroup, Fiserv, JPMorgan, PNC Bank und SAP America eingereicht. Zeitgleich mit der Klage gegen Google ging man auch gegen eBay und PayPal vor.
Das US-Patent mit der Nummer 7603311 wurde bereits am 25. November 2000 beantragt, allerdings erst am 13. Oktober 2009 vom US-Marken- und Patentamt bestätigt. Es beschreibt "einen Prozess und ein Gerät, um elektronische Transaktionen effektiver und effizienter auszuführen, um über das Internet zu bezahlen". Als Beispiel wird das Bezahlen eines Strafzettels über das Internet angeführt. Das komplette Patent kann bei Google Patents übersichtlich eingesehen werden.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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