BGH: Rückgaberecht auch bei Wertminderung
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Rechtsstreit um die Rückgabe eines Wasserbettes entschieden. Der Kläger hatte dieses erworben und zum Testen befüllt. Allerdings war er mit dem Produkt nicht zufrieden und wollte es fristgerecht zurückgeben.
Der Händler lehnte eine Rücknahme aber ab, weil das Bett seinen Verkaufswert verliert, nachdem es erst einmal mit Wasser gefüllt wurde. Er verwies dabei auf eine entsprechende Klausel in der Widerrufsbelehrung und wollte statt dem vollständigen Preis von 1.265 Euro lediglich die 258 Euro teure Heizung ersetzen.
Das Gericht erklärte die Klausel allerdings für nichtig. Wie in dem Urteil ausgeführt wird, müsse der Kunde auch bei Produkten, deren Verkaufswert durch eine einmalige Nutzung stark sinkt, die Möglichkeit zum Testen haben.
Anders als beim Kauf in einem Laden gibt es bei der Bestellung in einem Online-Shop immerhin nicht die Möglichkeit, auf einem Ausstellungsstück probezuliegen. Der Verkäufer müsse mit dem Risiko leben, dass dem Kunden die Ware letztlich nicht gefällt und zurückgegeben wird. Der BGH bestätigte damit gleichlautende Urteile niedrigerer Instanzen.
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Christian Kahle
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