Verlage gegen Rechte von Bloggern und Journalisten
Die Einführung entsprechender Regelungen hätten massive Auswirkungen auf die Kommunikation der Nutzer im Internet. So würde es beispielsweise für viele Blogger quasi unmöglich, weiterhin auf klassische Weise zu bloggen, da sie faktisch keine Quellen mehr zitieren könnten.
"Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile", heißt es in einem Eckpunktepapier, das dem Blog 'Netzpolitik.org' zugespielt wurde.
Dieses stammt aus der Feder von Christoph Keese und Robert Schweizer, die vom Axel-Springer- und vom Burda-Verlag kommen. Diese äußern sich darin unzufrieden über die Verhandlungen mit Journalistenverbänden, weil diese die eigentlichen Urheber - die Journalisten - an möglichen zusätzlichen Einnahmen der Verlage durch das Leistungsschutzrecht zur Hälfte beteiligt sehen wollen.
Erfreut zeigte man sich hingegen darüber, dass die Resonanz auf Stellungnahmen kleinerer Organisationen wie Freischreiber bisher "überschaubar" blieb. Bei Freischreiber handelt es sich um einen Zusammenschluss freier Journalisten.
Dieser steht der Einführung eines Leistungsschutzrechts ablehnend gegenüber, da es die Rechte an einem Text faktisch vollständig vom Journalisten an den Verlag übertragen würde. Die eigentlichen Urheber würden dabei ihres bisher bestehenden Rechtes beraubt, ihr Werk einer Zweitverwertung zuzuführen. Journalisten könnten so Texte beispielsweise nicht mehr ohne Genehmigung des entsprechenden Verlages auf ihrer eigenen Webseite zur Verfügung stellen.
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Christian Kahle
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