Gewalttäter Sport: Speicherung ohne Urteil rechtens
Das ist das Ergebnis eines Urteils es Bundesverwaltungsgerichts. Dieses stützt sich auf eine neue Verordnung des Bundesinnenministeriums, die erst vor zwei Tagen in Kraft getreten ist. Demnach stünde die Zentraldatei mit der Regelung auf einer neuen rechtlichen Grundlage, berichtete das Jura-Portal 'Beck Online'.
In dem Fall ging es um einen Kläger, der nachweislich zu einer Gruppe von Hannover 96-Fans gehörte, die bei einem Regionalliga-Spiel im Jahr 2006 über eine Absperrung kletterte und vor den gegnerischen Fanblock lief. Anschließend wurden aus der Gruppe heraus Pyrotechnik gezündet und zumindest ein Gegenstand in Richtung der Rivalen geworfen.
Dem Betroffenen konnte die Staatsanwaltschaft allerdings nicht nachweisen, eine dieser Taten selbst begangen zu haben. Das wegen Landfriedensbruchs eingeleitete Verfahren wurde eingestellt. Er forderte daraufhin auch die Löschung seines Eintrags in die "Gewalttäter Sport"-Datenbank.
In zwei Instanzen erhielt er recht. Die neue Verordnung ließ das Bundesverwaltungsgericht die vorhergehenden Urteile nun aber annullieren und die Speicherung für rechtmäßig erklären. Gemäß der neuen Entscheidung sei die Speicherung nur dann unzulässig, "wenn sich aus den Gründen der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsentscheidung ergebe, dass der Betroffene die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen habe".
Man benötigt also einen eindeutigen Freispruch seitens der Ermittler. Können diese eine Tatbeteiligung nur nicht nachweisen, muss man trotz fehlender Verurteilung hinnehmen, von den Behörden als Täter angesehen zu werden. Dies ist mit entsprechenden praktischen Konsequenzen verbunden. Dazu gehören beispielsweise Meldepflichten an Spieltagen bis hin zum Verbot, in der Zeit von Länderspielen ins Ausland zu reisen.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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