Keine GEZ-Gebühr extra für PC im Arbeitszimmer
Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Der Klage eines selbstständigen Informatikers gegen einen Gebührenbescheid wurde damit stattgegeben. Der Hessische Rundfunk unterlag damit bereits in der zweiten Instanz.
Der öffentlich-rechtliche Sender hatte sich darauf berufen, dass die Gebührenpflicht auf Geräte in einem gewerblich genutzten Raum noch nicht gedeckt ist, wenn für einen Fernseher in privat genutzten Bereichen des gleichen Grundstückes bereits an die GEZ gezahlt wird.
Dieser Argumentation ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof nicht gefolgt. Der zuständige Richter berief sich dabei auf eine Regelung im Rundfunk-Staatsvertrag, wonach bei der Erhebung der Gebühren auf PCs nicht nach privat und geschäftlich genutzten Räumen, sondern nach Grundstücken unterschieden werde.
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Christian Kahle
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