Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen
Geklagt hatten zunächst die beiden E-Netzbetreiber E-Plus und O2. Ihre Beschwerden richteten sich vor allem gegen die Vergabe der Frequenzen im Bereich von 800 Megahertz. Die beiden kleineren Netzbetreiber sahen sich hier durch die Bundesnetzagentur benachteiligt.
Obwohl sie bei den Frequenzen in dem Frequenzbereich über mehr Bietrechte als die D-Netzbetreiber verfügen, ging ihnen dies nicht weit genug. Sie befürchten, dass zumindest einer von ihnen bei den begehrten Frequenzen unterhalb von 1 Gigahertz leer ausgehen könnte.
Mit ihrer Klage wollten die beiden Unternehmen durchsetzen, dass die jetzt verfügbaren Frequenzen bevorzugt zum Ausgleich des ihrer Ansicht nach bestehenden Ungleichgewichts bei den Lizenzen genutzt werden müssten. Immerhin haben die Betreiber der D-Netze zur Zeit technische Vorteile beim Ausbau von Breitbandnetzen.
Aber auch vier weitere Unternehmen, darunter Airdata aus Stuttgart, hatten Klagen eingereicht. Auch hier hatte das Gericht zu entscheiden, ob eine der Firmen durch die Vergabepraxis der Bundesnetzagentur unzulässig benachteiligt würde.
In den mündlichen Verhandlungen brachte das Gericht zum Ausdruck, dass die Bundesnetzagentur bei ihren Entscheidungen im Rahmen der Frequenzordnung über gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielräume verfüge. Mit Ausnahme zweier Verfahren der Airdata hat das Gericht gegen die Urteile die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
Obwohl sie bei den Frequenzen in dem Frequenzbereich über mehr Bietrechte als die D-Netzbetreiber verfügen, ging ihnen dies nicht weit genug. Sie befürchten, dass zumindest einer von ihnen bei den begehrten Frequenzen unterhalb von 1 Gigahertz leer ausgehen könnte.
Mit ihrer Klage wollten die beiden Unternehmen durchsetzen, dass die jetzt verfügbaren Frequenzen bevorzugt zum Ausgleich des ihrer Ansicht nach bestehenden Ungleichgewichts bei den Lizenzen genutzt werden müssten. Immerhin haben die Betreiber der D-Netze zur Zeit technische Vorteile beim Ausbau von Breitbandnetzen.
Aber auch vier weitere Unternehmen, darunter Airdata aus Stuttgart, hatten Klagen eingereicht. Auch hier hatte das Gericht zu entscheiden, ob eine der Firmen durch die Vergabepraxis der Bundesnetzagentur unzulässig benachteiligt würde.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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