Einigung über Urheberrechtsabgaben auf PCs
Gemäß dieser Übereinkunft werden in dem Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2010 13,65 Euro pro PC mit eingebautem Brenner und 12,15 Euro pro PC ohne eingebauten Brenner jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an die ZPÜ abgeführt, teilten die Verhandlungspartner heute mit.
Als Bestandteil des ausgehandelten Gesamtpakets zahlen die Hersteller bzw. Importeure nachträglich Abgaben für PCs, die von 2002 bis 2007 verkauft wurden. Für die Jahre 2002 und 2003 erfolgt dies zusätzlich zu der bereits entrichteten Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro Computer 3,15 Euro und für 2004 bis 2007 6,30 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Gleichzeitig werden die Rechtsstreitigkeiten, in denen die Verwertungsgesellschaften von den Herstellern für jeden in diesen Jahren verkauften PC mehr als 18 Euro verlangen, für erledigt erklärt, hieß es. Mit dem erzielten Vergleich werde eine mehrjährige Phase der Verhandlungen und Gerichtsverfahren zwischen Verwertungsgesellschaften und BCH-Mitgliedern über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs beendet.
Für die Mitglieder des BCH stellt die Vereinbarung einen Kompromiss dar, so der Verband. Er sei hinnehmbar, weil die Hersteller damit nach langen Jahren der Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten "endlich die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalten", hieß es in einer Stellungnahme.
Für die Verbraucher in Deutschland wird der Vergleich dagegen weitere Belastungen bringen. Eine grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter stünden nach wie vor aus.
Der BCH hatte sich erst kurz vor Weihnachten gegründet und besteht ausschließlich aus größeren Computer-Herstellern. Diese hatten sich mit ihrem Kompromissvorschlag innerhalb des Branchenverbandes BITKOM, der die Verhandlungen bisher führte, nicht gegen die kleineren Anbieter durchsetzen können.
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Christian Kahle
Redakteur bei WinFuture
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