Google und Schweizer Datenschützer einigen sich
Die beiden Parteien haben nun bestimmte Regeln für Googles Online-Dienst Street View festgelegt. Im Vorfeld hatte Thür eine Anklage gegen den US-amerikanischen Internetkonzern vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Ein Urteil steht bislang noch aus.
Bis dieses besagte Urteil gefällt wird, will Google keine neuen Bilder aus der Schweiz in Street View oder anderen Diensten des Konzerns mehr veröffentlichen. Überdies hat sich Google schon jetzt dazu verpflichtet, das Urteil anzunehmen und die damit verbundenen Auflagen zu erfüllen.
Auf eigenes Risiko darf Google derweil weitere Fahrten mit den Kamera-Autos in der Schweiz durchführen. Die dabei angefertigten Aufnahmen dürfen allerdings nicht öffentlich zugänglich gemacht oder für personenbezogene Zwecke verwendet werden, teilte 'Futurezone' mit.
Eine Woche im Voraus will Google bei weiteren Kamerafahrten eine Ankündigung im Internet veröffentlichten und alle Interessierten darüber in Kenntnis setzen, welche Regionen aufgenommen werden.
Hanspeter Thür teilte diesbezüglich mit, dass mit dieser Vereinbarung die vorsorglichen Maßnahmen der beabsichtigten Ziele vollumfänglich erreicht werden.
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