VDSL: EU-Gericht kippt Sonderstellung der Telekom

Recht, Politik & EU Das VDSL-Netz der Deutschen Telekom darf nicht von der Regulierung ausgenommen werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und fügte dem Konzern und der Bundesregierung damit eine Niederlage zu. Die Auseinandersetzung um die so genannten Regulierungsferien für die Telekom laufen schon seit Jahren. Der Konzern hatte betont, dass man Milliarden in den Ausbau der Infrastruktur stecke und die Regierung den Bereich im Gegenzug aus der staatlichen Regulierung heraushalten soll.

Dies tat die Bundesregierung im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die damit umgesetzte Einschränkung der Aufsicht der Bundesnetzagentur als Wettbewerbshüter in dem Bereich sei aber unzulässig, entschied der EuGH nun aber in seinem Urteil.

Dieses führt zwar nicht direkt dazu, dass die Änderung am TKG unwirksam wird, die Bundesregierung muss aber auf die Entscheidung reagieren. Ansonsten könnte die EU-Kommission in dem Fall ein Verfahren gegen Deutschland anstrengen, das hohe Bußgelder zur Folge haben könnte.

Der EuGH berief sich in seiner Entscheidung auf eine EU-Rahmenrichtlinie, die die Aufsicht über die Infrastrukturen ehemaliger Staatsmonopolisten an die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden übergibt. Ein Eingriff des Gesetzgebers in den Prozess der Schaffung eines funktionierenden Wettbewerbes sei dabei nicht vorgesehen.
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