EU-Gesetz verspricht Flut von Cookie-Warnungen
Was auf den ersten Blick nach einer Maßnahme zur Verbesserung der Transparenz im Datenschutz aussieht, wird in der Praxis aber zu einer Flut an nervigen Einblendungen führen. Auf faktisch jeder neu aufgerufenen Webseite muss der Nutzer dann erst einmal der Speicherung von Cookies zustimmen, wenn er das Angebot anschauen will.
Dies gilt zumindest für den ersten Besuch auf einer bestimmten Domain. Eine Ausnahme bildet laut der Direktive außerdem der Einsatz von Cookies in Bereichen, in denen sie unbedingt erforderlich sind und der Nutzer explizit auf den von ihnen ermöglichten Service zugreifen will - wie beispielsweise bei der Übertragung von Informationen in einem Online-Shop auf dem Klick-Weg des Kunden von der Produktseite bis zur Bezahlung.
Am sichersten würden Seiten-Betreiber gehen, wenn sie jeden neuen Besucher erst einmal auf eine Eingangsseite leiten, die die verlangten Warnungen enthält, so die Einschätzung der Anwälte der Kanzlei Pinsent Masons. Erst nach seiner Zustimmung würde der Anwender dann beispielsweise auf den Inhalt weitergeleitet, den er über eine Suchmaschine gesucht hat.
Die Mitgliedsstaaten der Union sind verpflichtet, die Direktive binnen 18 Monaten in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung einfließen zu lassen. Spätestens im Frühjahr 2011 muss die Informations-Pflicht über Cookies also bestehen.
Dies gilt zumindest für den ersten Besuch auf einer bestimmten Domain. Eine Ausnahme bildet laut der Direktive außerdem der Einsatz von Cookies in Bereichen, in denen sie unbedingt erforderlich sind und der Nutzer explizit auf den von ihnen ermöglichten Service zugreifen will - wie beispielsweise bei der Übertragung von Informationen in einem Online-Shop auf dem Klick-Weg des Kunden von der Produktseite bis zur Bezahlung.
Am sichersten würden Seiten-Betreiber gehen, wenn sie jeden neuen Besucher erst einmal auf eine Eingangsseite leiten, die die verlangten Warnungen enthält, so die Einschätzung der Anwälte der Kanzlei Pinsent Masons. Erst nach seiner Zustimmung würde der Anwender dann beispielsweise auf den Inhalt weitergeleitet, den er über eine Suchmaschine gesucht hat.
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Christian Kahle
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