Preissuchmaschinen müssen Versandkosten zeigen

Handel & E-Commerce Internet-Nutzer müssen in den Ergebnislisten von Preissuchmaschinen bereits darauf hingewiesen werden, mit welchen zusätzlichen Versandkosten zu rechnen ist, um sich ein Gesamtbild machen zu können. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun in letzter Instanz entschieden. Der Antrag der Media Online, die ihre Produkte ohne Versandkosten über Googles Produktsuche finden ließ, auf die Revision früherer Urteile gleichen Inhalts vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Hamburg wurde abgewiesen.

Für den Verbraucher sei es essenziell zu wissen, ob die Abstufung der Preise in der Suchmaschine den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Dies ist nach Ansicht des Gerichtes nur möglich, wenn die Versandkosten neben dem Produktpreis selbst zu sehen sind.

Nur so kann sichergestellt werden, dass Unternehmen ihre Waren nicht mit möglichst niedrigen Preisen beim Preisvergleich auf eine gute Position schieben und die geringeren Einnahmen durch möglicherweise höhere Versandpauschalen wieder hereinholen.
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