Schweiz: ISPs sollen Überwachungstechnik einrichten
Dadurch soll es Ermittlern möglich werden, den Datenverkehr von Verdächtigen ebenso zu belauschen wie Telefonate. Das geht aus einem Bericht der Schweizer 'Wochenzeitung' hervor. Die Dokumente, in denen diese Regelung enthalten ist, sollten demnach eigentlich geheim bleiben.
In den Unterlagen sei von einer "Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses" die Rede. Der Datenstrom soll als Kopie direkt an die jeweils zuständige Behörde weitergeleitet werden. Das Justizministerium, von dem die Dokumente stammen, sieht die Regelung durch das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ausreichend gedeckt.
Die Zeitung hat daran allerdings ihre Zweifel. Eine Anpassung des Gesetzes an die Kommunikation via Internet gab es bisher nicht. Den Angaben zufolge habe es das Justizministerium außerdem recht eilig. Die übliche Frist für Stellungnahmen seitens der Provider wurde von drei Monaten auf drei Wochen zusammengestrichen.
Schon am 1. August soll die Regelung Gültigkeit erlangen. Bis Sommer 2010 will man den Aufbau der Überwachungstechnik abgeschlossen haben. Die Kosten sollen die Provider selbst tragen. Lediglich dann, wenn eine Abhöraktion erfolgt, werde der Staat eine Entschädigungsgebühr überweisen, die allerdings im Vergleich zum Aufwand recht gering ausfällt.
"Du musst also fast hoffen, dass möglichst viele deiner Kunden kriminell werden, wenn du die Investitionen amortisieren willst", zitiert die Zeitung die Ansicht eines Providers zu der Regelung. Insbesondere kleinere Anbieter seien finanziell und personell kaum in der Lage, den geforderten Aufwand zu stellen.
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Christian Kahle
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