Telekom muss alte Telefonkarten weiter umtauschen
Hintergrund: Bis 1998 hat die Telekom Telefonkarten ausgegeben, die keine befristete Laufzeit aufwiesen und noch mit DM-Guthaben bestückt waren. Zum 1. Januar 2002 wurden diese Karten gesperrt, da man Einnahmeverluste durch gefälschte Telefonkarten fürchtete. Bis 2007 wurden diese alten Karten entgegen genommen und umgetauscht. Danach war mit dem Umtausch Schluss, da der Anspruch inzwischen verjährt sein soll.
Eine Inhaberin von 3.668 Telefonkarten mit DM-Guthaben wollte das nicht auf sich sitzen lassen, schließlich befindet sich auf ihren Karten Geld im Wert von 17.633 Euro. Sie hatte gegen die Telekom geklagt und bekam nun vom Oberlandesgericht Köln Recht. Demnach war die Telekom zwar berechtigt, die Telefonkarten der ersten Generation nachträglich zu sperren, jedoch muss im Gegenzug ein unbefristetes Recht zum Umtausch eingeräumt werden.
Zuvor hatte das zuständige Landgericht gegen die Sammlerin der Telefonkarten entschieden, da sie trotz Kenntniss über die Umtauschaktion über drei Jahre nicht aktiv geworden ist. Die Telekom will nun die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts prüfen und ggf. Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
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Michael Diestelberg
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