DIHK fordert weniger Online-Umtauschrechte
Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben teilte mit, dass immer mehr Kunden benutzte Artikel zurückschicken würden. In vielen Fällen können die Händler diese Artikel allerdings nicht mehr verkaufen. Letztlich würden die umgetauschten Produkte häufig auf dem Müll landen.
Die aktuelle Gesetzeslage gebe den Kunden ein Umtauschrecht von zwei Wochen. Sollten jedoch kleine Formfehler enthalten sein, so haben die Kunden in vielen Fällen sogar ein unbegrenztes Widerrufs- und Rückgaberecht, heißt es bei 'Futurezone'.
Als praktisches Beispiel führte der Hauptgeschäftsführer einen Fall im Zusammenhang mit der Auktionsplattform eBay und verkauften Winterreifen an. Angeblich komme es vor, dass Verbraucher diese für einen zehntägigen Urlaub nutzen und anschließend von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen.
Von der EU fordert der Funktionär nun eine Erweiterung des Ausnahmenkatalogs für die Rückgabemöglichkeiten.
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