BKA dementiert Rasterfahndung mit Telekom-Daten

Datenschutz Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am heutigen Freitag berichte zurückgewiesen, wonach man nach den Anschlägen vom 11. September 2001 umfassend Kundendaten von der Deutschen Telekom zur Rasterfahndung genutzt haben soll. "Einen wie von der 'Frankfurter Rundschau' vermuteten massenhaften Abgleich vertraulicher Kundendaten hat es im BKA nicht gegeben", erklärte ein Sprecher des Bundeskriminalamts. Die Zeitung hatte gestern unter Berufung auf Konzernkreise gemeldet, dass die Deutsche Telekom nach den Terroranschlägen Kundendaten im großen Stil bereitgestellt hätte.

Wie es vom BKA weiter heißt, habe man nach dem 11. September zwar Daten von bestimmten Einrichtungen, darunter auch der Deutschen Telekom erhoben, dabei soll es sich jedoch lediglich um Daten von Mitarbeitern gehandelt haben, welche mit sicherheitsrelevanten Aufgaben in der Firma betraut waren.

Daten, welche das BKA erhoben hatte, seien zudem bereits 2003 wieder vernichtet worden, heißt es. "Dem BKA sind von der Deutschen Telekom im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 und auch in anderem Kontext keine Kundendaten übermittelt worden, die in eine Rasterfahndung eingeflossen sind", so das BKA abschließend.
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