Telekom gab Kundendaten für Rasterfahndung frei
Die Daten wurden nicht etwa für konkrete Ermittlungen benötigt, sondern für eine Rasterfahndung. Dabei werden große Personengruppen auf die Kombination verschiedener Eigenschaften überprüft, die auf einen kriminellen Hintergrund hindeuten könnten.
Zu diesem Zeitpunkt ging es vornehmlich um die Suche nach so genannten Schläfern - Terroristen, die sich mit einem gutbürgerlichen Leben tarnen und erst zu bestimmten Zeitpunkten zuschlagen. Eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten habe es allerdings nicht gegeben, berichtete die Zeitung.
Auch ein Rechenzentrum des Unternehmens soll für eine entsprechende Analyse der Kundendaten eingesetzt worden sein. Zwar beteuere das Unternehmen immer wieder, das man alles tue, um Kundendaten zu schützen, wenn jedoch der Staat anklopfe, stehe faktisch jede Tür offen, so die Quellen aus dem Unternehmen.
Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz sollen demnach lange Informationen auf dem "kleinen Dienstweg" erhalten haben. Widerstand gegen eine Übermittlung von Daten auch ohne richterliche Anordnung gebe es kaum. Das Fernmeldegeheimnis werde so massiv ausgehöhlt.
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Christian Kahle
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