CCC: "Hackerparagraph" muss abgeschafft werden
In einem Bericht an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen die neue Regelung zu untersuchen hat, untersuchte der CCC die Auswirkungen der Strafrechtsänderung. Diese verbietet das Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von so genannten Hackertools.
Diese Programme seien für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten allerdings notwendig sind, hieß es. Aus dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ergibt sich nach Ansicht des CCC, dass jeder die eigenen Computersysteme auf Sicherheitslücken testen können muss.
Dazu werden allerdings geeignete Programme und ein öffentlicher Informationsaustausch benötig. Das Risiko eines Ermittlungsverfahrens gegen diejenigen, die Sicherheitslücken suchen oder erforschen, habe sich mit dem Inkrafttreten des § 202c StGB aber verschärft.
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Christian Kahle
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