EU schließt Microsoft nicht von Ausschreibungen aus

Recht, Politik & EU Der Software-Konzern Microsoft darf trotz seiner Verurteilung wegen Missbrauchs seiner Marktposition weiter auf Aufträge der EU hoffen. Das stellte die EU-Kommission gestern in einer Antwort auf eine Anfrage von Parlamentsabgeordneten klar. Die Haushaltsordnung der EU schließt rechtskräftig verurteilte Unternehmen von zukünftigen öffentlichen Ausschreibungen aus. Wie die EU-Kommission mitteilte, sei Microsoft hiervon aber nicht betroffen, da es dabei um eine Verurteilung wegen eines Straftatbestands gehe.

Microsoft wurde jedoch wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht bestraft. Insgesamt 899 Millionen Euro muss der Konzern an die EU zahlen. Außerdem wurde das Unternehmen gezwungen, Netzwerkprotokolle seines Betriebssystems offenzulegen.

Zwar bestehe auch in diesem Fall die Möglichkeit, Firmen aus dem Vergabeprozess auszuschließen, allerdings handelt es sich um eine Kann-Bestimmung. Dies müsse im Einzelfall geprüft werden, was allerdings nur im Rahmen eines laufenden Ausschreibungsverfahrens möglich ist.
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