Provider: "Keine Zwangsabschaltung für Filesharer!"

Recht, Politik & EU Ein Zusammenschluss von Netzbetreibern und Internet-Unternehmen hat sich gegen die zwangsweise Stilllegung von Internet-Zugängen bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ausgesprochen. Entsprechende Forderungen der Musikindustrie seien ein massiver Grundrechtseingriff. Anlässlich der heute anstehenden Verabschiedung des "Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" durch den Bundesrat, forderten mehrere ITK-Branchenverbände weiter gehenden Forderungen der Musik- und Filmindustrie eine Absage zu erteilen. Mit dem Durchsetzungsgesetz sei ein gerade noch vertretbarer Kompromiss bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen gefunden worden.

Die Rechteinhaber würden diesen mit einseitigen Forderungen nach einer zwangsweisen Stilllegung von Internetzugängen als Reaktion auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen wieder in Frage stellen. Dies würde nicht nur massive Grundrechtseingriffe bedeuten, sondern zugleich auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Schaden zufügen, hieß es in der Stellungnahme.

Diese wurde unterzeichnet vom Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA), dem Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), der Initiative Europäischer Netzbetreiber (EIN), dem Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) und dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM).

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