Provider: Kommt Datenauskunft für Rechteinhaber?

Breitband Rechteinhaber könnten im Fall von Urheberrechtsverletzungen demnächst einen deutlichen Vorteil erhalten. Geht es nach den Justizministern der Bundesländer, sollen die Rechteinhaber künftig einen Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern haben. Dies war ein Thema auf der Justizministerkonferenz, die am vergangenen Mittwoch und Donnerstag in Celle stattgefunden hat. Grund für die Diskussionen über einen Auskunftsanspruch oder gar eine Auskunftspflicht ist die hohe Anzahl von Strafanzeigen der Rechteinhaber gegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen.

Diese massenhaften Anzeigen hätten zu einer sehr starken Belastung der Staatsanwaltschaften geführt, heißt es. Diese unverhältnismäßig hohe Belastung komme nur dadurch zustande, weil die Rechteinhaber bislang keine zivilrechtlichen Auskunftsansprüche geltend machen können.

Vom Gesetzgeber fordern die Minister aus diesem Grund, den Rechteinhabern einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber den Providern einzuräumen. Damit könnten eigenen Angaben zufolge die Strafverfolger deutlich entlastet werden. Eine Entscheidung der Regierung steht noch aus. Noch ist nicht klar, wann damit zu rechnen ist.
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