eBayer klagt gegen "Verkaufsverbot" für Promo-CDs
Das Unternehmen behauptete, dass die CDs, die an Radiostationen und Zeitschriften verschickt werden und meist Aufkleber mit dem Hinweis "Nur für Promotionzwecke" versehen sind, weiterhin Eigentum des Labels bleiben und deshalb nicht verkauft werden dürfen. Zusammen mit den Bürgerrechtlern von der Electronic Frontier Foundation (EFF) hat der betroffene eBay-Verkäufer nun Gegenklage gegen Universal angestrengt.
Der Mann will nun Schadenersatzforderungen durchsetzen, weil er davon ausgeht, dass Universal nicht berechtigt war, eBay aufzufordern, seine Auktionen vom Netz zu nehmen. Von Seiten der EFF hieß es, dass ein Kunde beim Kauf einer CD immer das Recht erhält das Medium weiterzuverkaufen.
Selbst wenn die CDs mit dem Hinweis versehen werden, dass es sich um Promotion-Exemplare handelt, könne dieses Recht nicht eingeschränkt werden, so die Anwälte der EFF. Man wirft Universal vor, die Urheberrechtsgesetze zu seinen Gunsten umschreiben lassen zu wollen.
Die EFF sieht die Versuche Universals, den Verkauf von Promotion-CDs zu verhindern, besonders kritisch, da die Klage der Plattenfirmen auch andere Geschäftsmodelle gefährdet. Ihren Angaben zufolge würde ein Erfolg der Plattenfirma dafür sorgen, dass der Verkauf gebrauchter CDs kriminalisiert werden könnte.
Auch Bibliotheken und andere Verleiher sowie Verkäufer gebrauchter Spiele- und Videomedien würden dann zu einem möglichen Ziel für die Klagen der Musikindustrie, heißt es.
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