Urheberrechtsabgabe: Hersteller sollen mehr zahlen
So sollen die Hersteller für jeden Computer mit Festplatte der zwischen 2002 und 2005 in Deutschland verkauft wurde 15 Euro nachzahlen. Das DPMA begründet diesen Vorschlag damit, dass Computer mit Festplatte erkennbar dazu bestimmt seien, "Fernsehfilme zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen".
Die Forderungen nach einer Urheberrechtsabgabe gehen zurück auf Klagen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Diese Organisation vertritt die Interessen verschiedener Rechteinhaber, die die Urheberrechtspauschale als Ausgleich für Privatkopien erhalten.
In der Computerbranche zeigt man sich nicht gerade erfreut über den Vorschlag der DPMA. Zwar liegt die vorgeschlagene Pauschalabgabe für Computer mit 15 Euro noch unter der Forderung der ZPÜ, dennoch fürchten die Hersteller die höheren Kosten.
Darüber hinaus überschreitet die Pauschalabgabe je nach eingebauten Komponenten die 15 Euro Marke zum Teil deutlich. So kommen für einen DVD-Brenner nochmals 9,21 Euro hinzu. Ein CD-Brenner schlägt mit 7,21 Euro zu Buche.
"Auf dem margenschwachen und wettbewerbsintensiven PC-Markt ist das vor allem für kleinere Hersteller und Systemhäuser existenzbedrohend", so Judith Lammers, Angestellte beim Branchenverband Bitkom.
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